Software zur Datenschutz-Folgenabschätzung

DSFA-Software für Compliance-Verantwortliche und Geschäftsführer

Führen Sie Risikobewertungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen von Verarbeitungstätigkeiten strukturiert und lückenlos durch – mit geführten Schritt-für-Schritt-Abfragen, rechtlichen Hintergrundinformationen und zentraler Dokumentation direkt in Proliance 360.

Wahrscheinlichkeits- und Auswirkungsdiagramm mit farbigen Quadraten und Zahlen 8, 12, 32.
Hosting in Europe

Alle Daten werden ausschließlich auf europäischen Servern gehostet - DSGVO-konform und sicher.

ISO 27001-konform

Zertifizierte Informationssicherheit nach internationalem Standard - für maximalen Schutz Ihrer Daten.

50+ TÜV- & DEKRA-zertifizierte Experten

Unser Expertenteam begleitet Sie bei jedem Schritt - zertifiziert, erfahren und persönlich erreichbar.

Compliance. Sicher erledigt.
Warum Proliance?

DSFA-Pflichten sicher erfüllen – ohne Ihren Datenschutz­beauftragten zu überlasten

Für Unternehmen jeder Größe – besonders für KMU ohne eigenes Compliance-Team.

Risiko ohne strukturierte DSFA

  • Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes
  • Fehlende oder unvollständige DSFA-Dokumentation
  • Unklare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Zeitaufwändige, unstrukturierte Durchführung
  • Ungewissheit, ob eine DSFA erforderlich ist

Vorteile mit Proliance 360

  1. Lückenlose Dokumentation – jederzeit auditbereit
  2. Geführter Prozess mit rechtssicheren Vorlagen
  3. Klare Rollenverteilung
  4. Bis zu 70 % Zeitersparnis durch digitale Workflows und Hilfestellungen
  5. Integrierte Vorprüfung klärt Erforderlichkeit vorab
Das Ablauf

DSFA mit Proliance 360 – so funktioniert es

Proliance 360 enthält ein integriertes DSFA-Modul, das Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess führt – von der Sachverhaltserfassung bis zur auditbereiten Dokumentation.

Sachverhaltserfassung
Definieren Sie die abgrenzbare Verarbeitungstätigkeit, die Gegenstand der Untersuchung ist. Das Modul stellt gezielte Leitfragen: Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? Welchem Zweck dient die Verarbeitung? Welche Personen sind betroffen?
Vorprüfung: Ist eine DSFA erforderlich?
Das Modul prüft, ob aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsbehördlicher Anforderungen bereits ein hohes Risiko anzunehmen ist und eine DSFA in jedem Fall durchgeführt werden muss. So vermeiden Sie unnötige Mehrarbeit – und übersehen keine Pflicht.
Risikobewertung
Identifizieren Sie relevante Risikofaktoren und bewerten Sie mögliche Schadensszenarien für betroffene Personen – strukturiert und unter Anleitung des Moduls, mit einblendbaren rechtlichen Hintergrundinformationen.
Datenschutz-Folgenabschätzung (nur bei hohem Risiko)
Wird aufgrund der Vorprüfung oder Risikobewertung ein hohes Risiko festgestellt, unterstützt das Modul bei der Identifikation und Dokumentation von Abhilfemaßnahmen. Die DSFA wird mithilfe einer bereitgestellten Vorlage durchgeführt und anschließend zentral im Modul hochgeladen und dokumentiert.
DSB-Stellungnahme
Der Datenschutzbeauftragte gibt seine Stellungnahme zur durchgeführten Risikobewertung und ggf. DSFA direkt im Modul ab – DSGVO-konform und nachvollziehbar dokumentiert. Bei Anlage eines Sachverhalts und bei jedem Fortschritt wird der DSB automatisch per E-Mail benachrichtigt.
Proliance 360 Funktionen

DSFA-Funktionen, die Ihnen die Arbeit abnehmen

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten lückenlos mit einer vollautomatisierten Risikoplattform.

Geführter DSFA-Prozess

Schritt-für-Schritt-Anleitung mit einblendbaren rechtlichen Hintergrundinformationen – kein juristisches Vorwissen nötig.

Integrierte Vorprüfung

Das Modul prüft vorab, ob eine DSFA tatsächlich erforderlich ist – und spart so unnötige Mehrarbeit.

Automatische DSB-Einbindung

Bei Anlage eines Sachverhalts und bei jedem Fortschritt wird der Datenschutzbeauftragte automatisch per E-Mail benachrichtigt.

Zentrale Dokumentation

Alle Risikobewertungen und DSFAs zentral erfasst, archivierbar und als DOC oder PDF exportierbar – für Behörden und interne Audits.

VVT-Verknüpfung

Geprüfte Sachverhalte lassen sich direkt mit den relevanten Verarbeitungstätigkeiten im VVT-Modul verknüpfen.

Erfahrungsberichte

98% Zufriedenheit: Über 3.000 Unternehmen schenken Proliance seit 2017 ihr Vertrauen

Endlich habe ich einen Profi, der sich um meine Datenschutzthemen zuverlässig kümmert: Proliance - super strukturiert, schnell und immer sehr freundlich!
Eine professionelle, externe Unterstützung durch Proliance mit Branchen-Knowhow war notwendig, um die strengen Anforderungen zu erfüllen, das Vertrauen der Gäste zu steigern und internes Knowhow bei Ruby Hotels aufzubauen. Die Wahl fiel auf Proliance als Partner.
Wir hatten zwar einzelne Dokumente und Richtlinien, aber keine durchgängige Strategie oder regelmäßige Risikoanalysen. Deshalb suchte ich einen Partner für eine ganzheitliche Lösung – von der GAP-Analyse bis zum laufenden Support. Heute können wir jederzeit auf Expertenwissen zugreifen und sind für zukünftige Anforderungen wie NIS2 oder neue KI-Regulierungen bestens vorbereitet.
Mit Proliance setzen wir die DSGVO strukturiert um und gehen jetzt auch das Thema NIS2-Compliance mit klaren Leitplanken an. Besonders schätzen wir die Kombination aus intelligenter Plattform, Fachkompetenz und pragmatischer Umsetzung – unsere Auditvorbereitung hat sich spürbar verkürzt. Für den Mittelstand ist das der entscheidende Hebel, Compliance verlässlich und skalierbar zu machen.
In unserer Gesundheitsbranche hat das Thema Datenschutz einen hohen Stellenwert. Wir haben stark mit den ständig wachsenden Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit zu tun. Proliance hilft uns dabei, schnelle und passgenaue Lösungen zu finden.
Wir waren auf der Suche nach einem professionellen Datenschutz-Komplett-Paket. Mit Proliance sind wir in guten Händen und vollumfänglich beraten!
98
%
Zufriedenheit
3000
+
Unternehmen
4.8
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Capterra
4.4
/5
OMR Reviews
datenschutz ganzheitlich denken

Weitere Datenschutz-Features, die Ihre DSFA ergänzen

Die DSFA ist nur ein Baustein eines vollständigen Datenschutzmanagementsystems. In Proliance 360 greifen alle Module nahtlos ineinander.

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Bereit für eine rechtssichere DSFA?

Lassen Sie sich kostenlos beraten und erhalten Sie eine unverbindliche Empfehlung zu Ihren nächsten Schritten. Unser Team aus 50+ TÜV- und PECB-zertifizierten ExpertInnen steht Ihnen jederzeit zur Seite.
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Ein lächelnder Mann mit kurzen braunen Haaren sitzt in einem weißen Hemd auf einem Stuhl vor einem Fenster.
DSFA Pflicht

Wann ist eine DSFA Pflicht?

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, sobald eine geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt (Art. 35 Abs. 1 DSGVO).

Typische Pflichtfälle: KI-Systeme, Gesundheitsdaten, Profiling, Videoüberwachung

  • Wenn Sie neue Technologien wie KI, Profiling oder biometrische Systeme einsetzen
  • Wenn Sie besonders sensible Datenkategorien (Gesundheit, Biometrie, Strafjustiz) verarbeiten
  • Wenn Sie öffentlich zugängliche Bereiche überwachen (z. B. Videoüberwachung)
  • Wenn Sie unsicher sind, ob und wann eine DSFA für bestimmte Verarbeitungstätigkeiten erforderlich ist
  • Wenn Sie bisherige DSFAs unvollständig dokumentiert oder nicht auditbereit in der Schublade haben

Besonders relevant für:

  • Unternehmen mit KI-Einsatz
  • Gesundheitswesen
  • HR & Recruiting
  • Finanzdienstleister
  • Unternehmen mit Videoüberwachung
  • Öffentliche Stellen
Entscheidungshilfe

DSGVO-Anforderungen an die DSFA – vollständig erfüllt mit Proliance 360

Wie unsere Software die gesetzlichen Vorgaben nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO automatisiert umsetzt.

DSGVO-Anforderung (Art. 35 Abs. 7)
Umsetzung in Proliance 360
Typische Kanzlei
Interne Lösung
Systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge und Zwecke
Strukturierte Eingabemaske mit Leitfragen und Vorlagen
Oft wechselnd
Ja
Durchführung einer DSFA nur bei festgestellten hohen Risiken
Integrierte Vorprüfung und Risikobewertung unter laienverständlicher Anleitung
Begrenzt
Begrenzt
Risikobewertung für Rechte und Freiheiten Betroffener
Automatisierte Risikoeinstufung relevanter Schadensszenarien mit Ampelsystem
Meist nur Recht
Selten
DSGVO-konforme Dokumentation ergriffener Abhilfemaßnahmen
Saubere Dokumentation jedes geprüften Sachverhalts; Export als DOC oder PDF möglich
Nein
Aufwändig
Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten
Automatische Information des DSB bei Anlage eines Sachverhalts und Einholung seiner Stellungnahme
Stundenbasiert
Hohe Fixkosten
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Erhalten Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten rechtlichen und praktischen Fragestellungen.

Warum müssen Unternehmen Risikobewertungen vornehmen?

Risikobewertungen im Zusammenhang mit der DSGVO erlauben es Unternehmen, potenzielle Gefahren für die Rechte und Freiheiten einer betroffenen Person zu analysieren, die bei einer falschen oder fehlerhaften Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen können und Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Eine Risikobewertung dient außerdem dazu, zu bestimmen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist. In unserem Magazin erfahren Sie mehr zur DSFA und wie man sie durchführt.

Ist eine DSFA das gleiche wie eine Risikobewertung?

Die Datenschutz-Folgenabschätzung unterscheidet sich von einer Risikobeurteilung, da sie deutlich komplexer und umfangreicher ist und nur bei kritischen Verarbeitungsprozessen für die Abschätzung von Folgen bei der Datenverarbeitung notwendig wird. Unternehmen müssen  zum Beispiel eine DSFA durchführen, wenn nach einer bereits erfolgten Risikobewertung ein hohes oder sehr hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen verbleibt.

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – auch DPIA (Data Protection Impact Assessment) oder PIA (Privacy Impact Assessment) genannt – ist eine erweiterte Risikoprüfung, die vor bestimmten, besonders risikoreichen Datenverarbeitungen durchgeführt werden muss. Sie ist in Art. 35 DSGVO geregelt und geht deutlich über eine einfache Risikoanalyse hinaus.

Wann ist eine DSFA Pflicht?

Eine DSFA ist erforderlich, wenn eine Verarbeitung aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs, ihrer Umstände und Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Typische Fälle: Einsatz von KI und automatisierter Entscheidungsfindung (z. B. Profiling, Kreditwürdigkeitsprüfung), Verarbeitung besonders sensibler Datenkategorien in großem Umfang (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten) sowie Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche. Die Positivlisten der Datenschutzkonferenz (DSK) geben zusätzliche Orientierung.

Was passiert, wenn keine DSFA durchgeführt wird?

Sofern Art. 35 DSGVO anwendbar ist, sind Unternehmen formell zur Durchführung einer DSFA verpflichtet. Verstöße können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen – zuzüglich Reputationsschäden.

Wer ist für die DSFA zuständig?

Zuständig ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche – also die Person im Unternehmen, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist nicht automatisch verantwortlich, kann aber beratend hinzugezogen werden. Proliance 360 unterstützt bei der klaren Zuweisung von Rollen und Aufgaben.

Was muss eine DSFA enthalten?

Gemäß Art. 35 Abs. 7 DSGVO muss eine DSFA mindestens enthalten: eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und Zwecke, eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, eine Risikobewertung für die Rechte und Freiheiten Betroffener sowie geplante Abhilfemaßnahmen. Proliance 360 stellt sicher, dass alle Pflichtbestandteile vollständig dokumentiert werden.

Wie unterstützt Proliance 360 bei der DSFA?

Proliance 360 führt Sie Schritt für Schritt durch  Sachverhaltserfassung, Vorprüfung, Risikobewertung und – bei festgestelltem hohem Risiko – die Datenschutz-Folgenabschätzung.

Ressourcen & Wissen

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