NISG 2026: Was Unternehmen in Österreich jetzt für Informationssicherheit tun müssen

Letztes Update:
01.09.2026
Am 1. Oktober 2026 tritt in Österreich das NISG 2026 in Kraft. Rund 4.000 Unternehmen müssen sich bis dahin auf Registrierung, Selbstdeklaration und Risikomanagementmaßnahmen vorbereiten. Erfahren Sie, was Betroffene jetzt wissen und tun müssen.
NISG 2026: Was Unternehmen in Österreich jetzt für Informationssicherheit tun müssen
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Das NISG 2026 wurde am 23. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
  • Die österreichische Umsetzung der NIS2-Richtlinie der EU verpflichtet betroffene Unternehmen zu strengen Sicherheitsmaßnahmen und regelt, welche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen gelten.
  • Während von NISG 2018 nur rund 100 Unternehmen betroffen waren, steigt die Zahl mit dem NISG 2026 voraussichtlich auf 4.000. Außerdem können Zulieferer betroffen sein.
  • Wesentliche und wichtige Unternehmen, die unter NIS2 fallen, haben bis Ende 2026 Zeit, sich zu registrieren.

Warum hat Österreich das NISG 2026 beschlossen?

Mit dem „Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026“ (NISG 2026) kommt Österreich seiner Pflicht nach, die europäische NIS2-Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. Alle EU-Staaten waren dazu bis Oktober 2024 verpflichtet.

So verlief der Gesetzgebungsprozess:

  • 12. Dezember 2025: Beschluss des Bundesgesetzes durch den Nationalrat
  • 23. Dezember 2025: Kundmachung im Bundesgesetzblatt
  • 1. Oktober 2026: Inkrafttreten

Wer ist von NIS2 in Österreich betroffen?

Bisher galt in Österreich das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz NISG 2018, von dem rund 100 Betreiber von kritischen Infrastrukturen betroffen waren. Der Kreis der Unternehmen, die NIS2 umsetzen müssen, erweitert sich mit dem NISG 2026 auf rund 4.000 Organisationen.  

Das österreichische NIS2-Gesetz gilt für Unternehmen, die

  • in einem der 18 NIS-Sektoren tätig sind
  • mindestens 50 Angestellte oder einen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme über 10 Millionen Euro haben

Sowohl die deutsche als auch die österreichische Umsetzung orientieren sich bei beiden Kriterien an den Vorgaben und den Anhängen der EU-Richtlinie. Die NIS2-Richtlinie unterteilt die 18 Sektoren in 11 mit „hoher Kritikalität“ und 7 „sonstige kritische Sektoren”. In unserem Magazin erfahren Sie, welche Sektoren das sind und wer konkret von der NIS2-Richtlinie betroffen ist.  

Welche Kernziele verfolgt die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Österreich?

Das NISG 2026verfolgt in Anlehnung an die EU-Richtlinie NIS2 fünf zentrale Ziele:

1. Cybersicherheit durch bessere Schutzmaßnahmen verbessern

Für eine bessere Cyberabwehr und eine widerstandsfähige digitale Infrastruktur verlangt NIS2 von Unternehmen robustere Sicherheitsvorkehrungen. Als Maßnahmen dafür kommen die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) oder der regelmäßige Einsatz von Risikoanalysen und Penetrationstests infrage.

2. Cybersicherheitsstandards innerhalb der EU vereinheitlichen

NIS2 schafft einheitliche Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit von EU-Unternehmen und vereinfacht unter anderem die Compliance für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.

3. Resilienz kritischer Infrastrukturen gegen Cyberbedrohungen erhöhen

NISG 2026 betrifft vor allem Unternehmen, die einen Beitrag zu kritischen Infrastrukturen leisten und in Branchen wie Gesundheit, Energie, Verkehr, Finanzen oder öffentliche Verwaltung tätig sind. Ziel ist es, ihre Resilienz gegenüber Cyberangriffen zu stärken, damit wichtige Services unterbrechungsfrei weiterlaufen.

4. Krisenbewältigung bei Cybervorfällen optimieren

Das neue Gesetz verbessert die Reaktionsfähigkeit von Unternehmen und Staat im Falle eines Vorfalls. Unternehmen müssen zum Beispiel Notfallpläne für IT-Sicherheitsvorfälle erarbeiten und testen und sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Cyberangriffe schneller erkennen zu können. Darüber hinaus soll das NISG 2026 die Koordination zwischen Behörden und Unternehmen im Krisenfall verbessern.

5. Meldepflichten für Cybervorfälle erweitern

Zur Bewältigung von Krisen gehört auch, Cyberangriffe und IT-Sicherheitsvorfälle zu melden, damit andere Unternehmen ihre IT-Infrastruktur gezielt schützen können. Für Unternehmen, die unter NIS2 fallen, gelten deshalb besonders strenge Meldepflichten, damit Behörden frühzeitig alarmiert werden und Angriffe auf nationale und europäische Infrastrukturen effizienter bekämpft werden können.

Wann tritt das NISG 2026 in Kraft und was müssen Unternehmen in Österreich jetzt tun?

NISG 2026 ist final beschlossen und gilt bereits ab 1. Oktober 2026. Potenziell betroffene Organisationen sollten nicht bis dahin warten, sondern jetzt schon prüfen, ob NIS2 für sie gilt. Ist das der Fall, sind die folgenden drei Fristen besonders wichtig:

  • Eine der ersten Pflichten für Betroffene ist die Registrierung bei der zuständigen Cybersicherheitsbehörde. In Österreich ist das das Bundesamt für Cybersicherheit. Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben Betroffene drei Monate Zeit, die Registrierung vorzunehmen. Versäumnisse können Strafen von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.
  • Innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen betroffene Organisationen die Cybersicherheitsbehörde in Form einer Selbstdeklaration proaktiv zu den von ihnen umgesetzten Risikomanagementmaßnahmen informieren.  
  • Ab dem 1. Oktober 2028 kann die Behörde wesentliche und wichtige Einrichtungen dazu auffordern, die Umsetzung der Maßnahmen nachzuweisen. Dafür ist in der Regel eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle notwendig.  

Verantwortlich für die Einhaltung der Fristen und Berichtspflichten sowie für die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen ist die Geschäftsführung oder der Vorstand. Welche Maßnahmen unter NIS2 konkret gefordert sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu NIS2-Anforderungen.

9 Schritte zur Compliance: So setzen Unternehmen in Österreich NISG 2026 praktisch um

Die Implementierung des NIS2-Umsetzungsgesetzes erfordert eine proaktive Herangehensweise und die Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen innerhalb eines Unternehmens.

| **Maßnahme** | **Beschreibung** | | :--- | :--- | | **Bewertung der Betroffenheit** | Identifizieren Sie, ob Ihr Unternehmen als „wichtige Einrichtung“ oder „wesentliche Einrichtung" qualifiziert ist. | | **Registrierung bei der Cybersicherheitsbehörde** | Registrieren Sie sich ab dem 1. Oktober 2026 im Unternehmensservice Portal für E-Government-Anwendungen des Bundes. | | **Implementierungsplan** | Stellen Sie einen detaillierten Plan zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen auf. | | **Schulungen** | Schulen Sie Ihre Mitarbeiter, um sie für die neuen Anforderungen zu sensibilisieren und Best Practices zu vermitteln. Wichtig: Unter NIS2 ist auch die Geschäftsführung verpflichtet, Schulungen wahrzunehmen. | | **Sicherheitsbewusstsein** | Fördern Sie das Sicherheitsbewusstseins im gesamten Unternehmen, von der obersten Führung bis zum Praktikanten. | | **Regelmäßige Audits** | Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Pflichten aus dem NISG 2026 in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. | | **Technologische Unterstützung** | Nutzen Sie spezialisierte Cybersicherheits-Tools und -Lösungen, um Schwachstellen zu erkennen und kritische Lücken frühzeitig schließen zu können. | | **Meldeprozesse etablieren** | Richten Sie klare Prozesse zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle ein, um das zuständige, sektorspezifische Cybersecurity Incident Response Team (CSIRT) rechtzeitig informieren zu können. | | **Business Continuity Management (BCM)** | Implementieren Sie ein BCM-System. Damit stellen Sie sicher, dass die Geschäftskontinuität auch im Krisenfall gewährleistet ist oder schnell wieder hergestellt werden kann. Dazu gehören erprobte Notfallpläne und Kommunikationswege, die auch funktionieren, wenn Messenger offline sind. |

Welche NIS2-Meldefristen gelten für Österreich?

§ 34 NISG regelt die NIS2-Meldepflicht für wichtige und wesentliche Unternehmen in Österreich. Das Gesetz orientiert sich an den allgemeinen Meldepflichten, die auch für Deutschland gelten:

  • Innerhalb von 24 Stunden ist eine Frühwarnung erforderlich, Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vorfalls  
  • Innerhalb von 72 Stunden ist eine Folgemeldung abzugeben, mit der Unternehmen ihre Frühwarnung mit den Erkenntnissen der ersten Analyse aktualisieren  
  • Der Abschlussbericht wird fällig, sobald der Vorfall beendet ist, spätestens aber 1 Monat nach der Frühwarnung

Meldungen gehen an das zuständige sektorspezifische Cybersecurity Incident Response Team (CSIRT) oder an das nationale CSIRT.    

Was passiert, wenn Unternehmen gegen das NISG 2026 verstoßen?

Wer nicht die gesetzlich geforderten Sicherheitsmaßnahmen ergreift oder Registrierungs- und Meldepflichten versäumt, muss mit erheblichen Geldstrafen rechnen. Die Höhe der Geldstrafen variiert je nach Art der Einrichtung und Schwere des Verstoßes:

  • Wesentliche Einrichtungen: Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  • Wichtige Einrichtungen: Bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens, abhängig davon, welcher Betrag höher ist. 

Bei Verstößen können außerdem Mitglieder der Geschäftsleitung persönlich haftbar gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, wenn sie ihre Überwachungs- und Umsetzungspflichten vernachlässigen.

Fazit: Jetzt handeln und NISG-2026-Vorgaben rechtzeitig erfüllen

Das NIS2-Gesetz für Österreich ist ein wichtiger Baustein für die Stärkung der Cybersicherheit im gesamten Land. Es hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die täglich dafür sorgen, dass kritische Infrastrukturen sicher und zuverlässig funktionieren.

Betroffene Unternehmen sollten die Zeit bis Oktober nutzen, um die Registrierung bei der Cybersicherheitsbehörde, die Selbstdeklaration und die Risikomanagementmaßnahmen so effizient wie möglich einhalten bzw. umsetzen können.  

Wer die NISG 2026-Vorgaben erfüllt, schützt sein Unternehmen nicht nur vor Geldstrafen, sondern profitiert von mehr Sicherheit für die eigene IT-Infrastruktur, für wichtige Geschäftsinformationen und für die Daten und das Vertrauen von Kunden und Partnern.

Häufige Fragen

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten

Ab wann gilt NISG 2026 in Österreich?

Das NISG 2026 tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten für betroffene Einrichtungen unter anderem Anforderungen an Risikomanagement, Lieferkettensicherheit und die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle. Für Registrierung und Selbstdeklaration gelten eigene Fristen.

Welche Herausforderungen bringt das NISG 2026 für österreichische Organisationen?

Die größten Herausforderungen im Zusammenhang mit dem NIS2-Gesetz in Österreich sind

  • hoher Zeitaufwand zum Erfüllen von Dokumentations- und Risikomanagement-Anforderungen
  • Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen
  • strenge Berichtspflichten und ein komplexes Melderegime bei Cybervorfällen
  • fehlende Fachkräfte zur Umsetzung geforderter Maßnahmen wie Risikoanalysen
  • Unklarheit bezüglich der Betroffenheit – viele Unternehmen beschäftigen sich noch nicht mit NIS2 oder ihrer Betroffenheit

Tipp: Klären Sie so früh wie möglich, ob Ihr Unternehmen unter das NISG 2026 fällt, und führen Sie bei positivem Ergebnis eine Gap-Analyse durch. Priorisieren Sie notwendige Maßnahmen und setzen Sie sie schrittweise um. Das NISG 2026 sieht keine Übergangsfristen vor – handeln Sie also jetzt! Nutzen Sie den NIS2-Check von Proliance für eine erste Bestandsaufnahme Ihres Compliance-Stands.

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Mit ihrer Content-Erfahrung unterstützt Sabrina das Team von Proliance dabei, komplexe Themen verständlich zu kommunizieren. Als freie Autorin kennt sie die Datenschutzbedürfnisse unterschiedlicher Branchen und übersetzt selbst anspruchsvolle Informationen in zielgruppengerechte Inhalte.
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