Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) in Proliance 360: Strukturiert durchführen, sicher dokumentieren

Führen Sie Risikobewertungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO strukturiert und lückenlos durch – mit geführten Schritt-für-Schritt-Abfragen, rechtlichen Hintergrundinformationen und zentraler Dokumentation direkt in Proliance 360.
Aufwand für Dokumentation von Risikobewertungen und DSFA reduzieren.
Digitale Workflows erfassen & DSGVO-konform mit Hilfen bewerten.
DSGVO-Risikobewertung umsetzen & Unternehmensrisiken minimieren.
DIESE KUNDEN HABEN MIT UNSEREM ANGEBOT DATENSCHUTZ, informationssicherheit KI-Kompetenz erledigt
Warum Proliance?

Mit Proliance 360 führen Sie DSFAs fehlerfrei durch

Risiko ohne strukturierte DSFA

  • Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes
  • Fehlende oder unvollständige DSFA-Dokumentation
  • Unklare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Zeitaufwändige, unstrukturierte Durchführung
  • Ungewissheit, ob eine DSFA durchgeführt werden muss

Vorteile mit Proliance 360

  1. Lückenlose Dokumentation – jederzeit auditbereit
  2. Geführter Prozess mit rechtssicheren Vorlagen
  3. Klare Rollenverteilung und Aufgabenzuweisung
  4. Bis zu 70 % Zeitersparnis durch digitale Workflows und Hilfestellungen
  5. Integrierte Vorprüfung klärt Erforderlichkeit einer DSFA vorab
Hier sind sie richtig, wenn...

Braucht Ihr Unternehmen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, sobald eine geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt (Art. 35 Abs. 1 DSGVO).

Ihr Unternehmen neue Technologien wie KI, Profiling oder biometrische Systeme einsetzt
Sie besonders sensible Datenkategorien (Gesundheit, Biometrie, Strafjustiz) verarbeiten
Sie öffentlich zugängliche Bereiche überwachen (z. B. Videoüberwachung)
Sie unsicher sind, ob und wann eine DSFA für Ihre Verarbeitungstätigkeiten erforderlich ist
Ihre bisherigen DSFAs unvollständig dokumentiert oder nicht auditbereit sind
Sie als Datenschutzbeauftragter oder Compliance-Verantwortlicher den Überblick über alle laufenden DSFAs behalten müssen

Besonders relevant für:

  • Unternehmen mit KI-Einsatz
  • Gesundheitswesen
  • HR & Recruiting
  • Finanzdienstleister
  • Unternehmen mit Videoüberwachung
  • Öffentliche Stellen
Beratung vereinbaren

DSFA-Pflichten sicher erfüllen – ohne Ihren Datenschutz­beauftragten zu überlasten

Mit Proliance 360 führen Sie Datenschutz-Folgenabschätzungen strukturiert, rechtssicher und vollständig dokumentiert durch. Für Unternehmen jeder Größe – besonders für KMU ohne eigenes Compliance-Team.
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Ihre Vorteile

DSFA in Proliance 360 – strukturiert, sicher, zeitsparend

Geführter DSFA-Prozess
Schritt-für-Schritt-Anleitung mit einblendbaren rechtlichen Hintergrundinformationen – kein juristisches Vorwissen nötig
Verknüpfung inklusive
Das Modul prüft vorab, ob eine DSFA tatsächlich erforderlich ist – und spart so unnötige Mehrarbeit
Automatische DSB-Einbindung
Bei Anlage eines Sachverhalts und bei jedem Fortschritt wird der Datenschutzbeauftragte automatisch per E-Mail benachrichtigt
Zentrale Dokumentation
Alle Risikobewertungen und DSFAs zentral erfasst, archivierbar und als DOC oder PDF exportierbar – für Behörden und interne Audits
VVT-Verknüpfung
Geprüfte Sachverhalte lassen sich direkt mit den relevanten Verarbeitungstätigkeiten im VVT-Modul verknüpfen
2.500+ Kundenprojekte
Wir kennen die Herausforderungen Ihrer Branche – auch Ihrer
Kundenerfahrungen

Was unsere über 2.500 Kunden wirklich weiterbringt

Mit Proliance setzen wir die DSGVO strukturiert um und gehen jetzt auch das Thema NIS2-Compliance mit klaren Leitplanken an. Besonders schätzen wir die Kombination aus intelligenter Plattform, Fachkompetenz und pragmatischer Umsetzung – unsere Auditvorbereitung hat sich spürbar verkürzt. Für den Mittelstand ist das der entscheidende Hebel, Compliance verlässlich und skalierbar zu machen.
alphaQuest ist äußerst zufrieden mit der Zusammenarbeit. Der professionelle Umgang und das fundierte Wissen überzeugen. So können wir uns darauf verlassen, dass unsere sensiblen Daten sicher verarbeitet werden. Diese Partnerschaft gibt uns ein gutes Gefühl und die Sicherheit, dass wir uns auf unser Kerngeschäft konzentrieren können.
Die Zusammenarbeit mit Proliance hat uns nicht nur durch kompetente Beratung überzeugt, sondern auch durch die übersichtliche Software, die klar zeigt, welche Datenschutzthemen zu bearbeiten sind. So behalten wir den Überblick und wissen genau, wo Handlungsbedarf besteht – eine echte Unterstützung!
Wir waren auf der Suche nach einem professionellen Datenschutz-Komplett-Paket. Mit Proliance sind wir in guten Händen und vollumfänglich beraten!
Proliance hat uns dabei geholfen, den Datenschutz in unserem Unternehmen auf ein neues Niveau zu bringen. Die Expertise und schnelle Reaktionsfähigkeit des Teams haben uns bei jedem Schritt unterstützt. Absolut empfehlenswert.
Eine professionelle, externe Unterstützung durch Proliance mit Branchen-Knowhow war notwendig, um die strengen Anforderungen zu erfüllen, das Vertrauen der Gäste zu steigern und internes Knowhow bei Ruby Hotels aufzubauen. Die Wahl fiel auf Proliance als Partner.
Funktionen

So funktioniert das DSFA-Modul in der Datenschutz-Software von Proliance

Das Modul führt Sie strukturiert durch alle Schritte der Risikobewertung und Datenschutz-Folgenabschätzung – individuell angepasst an Ihre Eingaben und die Ergebnisse der vorherigen Bearbeitungsschritte.

01 - Sachverhaltserfassung

Definieren Sie die abgrenzbare Verarbeitungstätigkeit, die Gegenstand der Untersuchung ist. Das Modul stellt gezielte Leitfragen:

  • Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
  • Welchem Zweck dient die Verarbeitung?
  • Welche Personen sind von der Verarbeitung betroffen?

02 - Vorprüfung – Ist eine DSFA erforderlich?

Das Modul prüft, ob aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsbehördlicher Anforderungen bereits ein hohes Risiko anzunehmen ist und eine DSFA in jedem Fall durchgeführt werden muss. So vermeiden Sie unnötige Mehrarbeit – und übersehen keine Pflicht.

03 - Risikobewertung

Identifizieren Sie relevante Risikofaktoren und bewerten Sie mögliche Schadensszenarien für betroffene Personen – strukturiert und unter Anleitung des Moduls, mit einblendbaren rechtlichen Hintergrundinformationen.

04 - Datenschutz-Folgenabschätzung (nur bei hohem Risiko)

Identifizieren Sie relevante Risikofaktoren und bewerten Sie mögliche Schadensszenarien für betroffene Personen – strukturiert und unter Anleitung des Moduls, mit einblendbaren rechtlichen Hintergrundinformationen.Wird aufgrund der Vorprüfung oder Risikobewertung ein hohes Risiko festgestellt, unterstützt das Modul bei der Identifikation und Dokumentation von Abhilfemaßnahmen.

05 -DSB-Stellungnahme

Der Datenschutzbeauftragte gibt seine Stellungnahme zur durchgeführten Risikobewertung und ggf. DSFA direkt im Modul ab – DSGVO-konform und nachvollziehbar dokumentiert.

DSFA im Überblick

DSGVO-Anforderungen an die Datenschutz-Folgenabschätzung mit Proliance erfüllen

| DSGVO-Anforderung (Art. 35 Abs. 7) | Umsetzung in Proliance 360 | | :--- | :--- | | Systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge und Zwecke | Strukturierte Eingabemaske mit Leitfragen und Vorlagen | | Durchführung einer DSFA nur bei festgestellten hohen Risiken für die betroffenen Personen erforderlich | Integrierte Vorprüfung und Risikobewertung unter laienverständlicher Anleitung | | Risikobewertung für Rechte und Freiheiten Betroffener | Automatisierte Risikoeinstufung relevanter Schadensszenarien mit Ampelsystem | | DSGVO-konforme Dokumentation ergriffener Abhilfemaßnahmen | Saubere Dokumentation jedes geprüften Sachverhalts; Export als DOC oder PDF möglich | | Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten | Automatische Information des DSB bei Anlage eines Sachverhalts und Einholung seiner Stellungnahme | | | |
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Datenschutz und Informationssicherheit können auf den ersten Blick überwältigend erscheinen. Unsere Expertinnen und Experten sind jederzeit gern für Sie da. Lassen Sie sich kostenlos beraten und erhalten Sie eine unverbindliche Empfehlung zu Ihren nächsten Schritten.
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Häufige Fragen

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten

Warum müssen Unternehmen Risikobewertungen vornehmen?

Risikobewertungen im Zusammenhang mit der DSGVO erlauben es Unternehmen, potenzielle Gefahren für die Rechte und Freiheiten einer betroffenen Person zu analysieren, die bei einer falschen oder fehlerhaften Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen können und Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Eine Risikobewertung dient außerdem dazu, zu bestimmen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist. In unserem Magazin erfahren Sie mehr zur DSFA und wie man sie durchführt.

Ist eine DSFA das gleiche wie eine Risikobewertung?

Die Datenschutz-Folgenabschätzung unterscheidet sich von einer Risikobeurteilung, da sie deutlich komplexer und umfangreicher ist und nur bei kritischen Verarbeitungsprozessen für die Abschätzung von Folgen bei der Datenverarbeitung notwendig wird. Unternehmen müssen  zum Beispiel eine DSFA durchführen, wenn nach einer bereits erfolgten Risikobewertung ein hohes oder sehr hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen verbleibt.

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – auch DPIA (Data Protection Impact Assessment) oder PIA (Privacy Impact Assessment) genannt – ist eine erweiterte Risikoprüfung, die vor bestimmten, besonders risikoreichen Datenverarbeitungen durchgeführt werden muss. Sie ist in Art. 35 DSGVO geregelt und geht deutlich über eine einfache Risikoanalyse hinaus.

Wann ist eine DSFA Pflicht?

Eine DSFA ist erforderlich, wenn eine Verarbeitung aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs, ihrer Umstände und Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Typische Fälle: Einsatz von KI und automatisierter Entscheidungsfindung (z. B. Profiling, Kreditwürdigkeitsprüfung), Verarbeitung besonders sensibler Datenkategorien in großem Umfang (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten) sowie Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche. Die Positivlisten der Datenschutzkonferenz (DSK) geben zusätzliche Orientierung.

Was passiert, wenn keine DSFA durchgeführt wird?

Sofern Art. 35 DSGVO anwendbar ist, sind Unternehmen formell zur Durchführung einer DSFA verpflichtet. Verstöße können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen – zuzüglich Reputationsschäden.

Wer ist für die DSFA zuständig?

Zuständig ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche – also die Person im Unternehmen, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist nicht automatisch verantwortlich, kann aber beratend hinzugezogen werden. Proliance 360 unterstützt bei der klaren Zuweisung von Rollen und Aufgaben.

Was muss eine DSFA enthalten?

Gemäß Art. 35 Abs. 7 DSGVO muss eine DSFA mindestens enthalten: eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und Zwecke, eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, eine Risikobewertung für die Rechte und Freiheiten Betroffener sowie geplante Abhilfemaßnahmen. Proliance 360 stellt sicher, dass alle Pflichtbestandteile vollständig dokumentiert werden.

Wie unterstützt Proliance 360 bei der DSFA?

Proliance 360 führt Sie Schritt für Schritt durch  Sachverhaltserfassung, Vorprüfung, Risikobewertung und – bei festgestelltem hohem Risiko – die Datenschutz-Folgenabschätzung.