Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) in Proliance 360: Strukturiert durchführen, sicher dokumentieren
Mit Proliance 360 führen Sie DSFAs fehlerfrei durch
Risiko ohne strukturierte DSFA
- Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes
- Fehlende oder unvollständige DSFA-Dokumentation
- Unklare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Zeitaufwändige, unstrukturierte Durchführung
- Ungewissheit, ob eine DSFA durchgeführt werden muss
Vorteile mit Proliance 360
- Lückenlose Dokumentation – jederzeit auditbereit
- Geführter Prozess mit rechtssicheren Vorlagen
- Klare Rollenverteilung und Aufgabenzuweisung
- Bis zu 70 % Zeitersparnis durch digitale Workflows und Hilfestellungen
- Integrierte Vorprüfung klärt Erforderlichkeit einer DSFA vorab
Braucht Ihr Unternehmen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, sobald eine geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt (Art. 35 Abs. 1 DSGVO).
Besonders relevant für:
- Unternehmen mit KI-Einsatz
- Gesundheitswesen
- HR & Recruiting
- Finanzdienstleister
- Unternehmen mit Videoüberwachung
- Öffentliche Stellen
DSFA in Proliance 360 – strukturiert, sicher, zeitsparend
Was unsere über 2.500 Kunden wirklich weiterbringt
So funktioniert das DSFA-Modul in der Datenschutz-Software von Proliance
Das Modul führt Sie strukturiert durch alle Schritte der Risikobewertung und Datenschutz-Folgenabschätzung – individuell angepasst an Ihre Eingaben und die Ergebnisse der vorherigen Bearbeitungsschritte.
01 - Sachverhaltserfassung
Definieren Sie die abgrenzbare Verarbeitungstätigkeit, die Gegenstand der Untersuchung ist. Das Modul stellt gezielte Leitfragen:
- Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
- Welchem Zweck dient die Verarbeitung?
- Welche Personen sind von der Verarbeitung betroffen?
02 - Vorprüfung – Ist eine DSFA erforderlich?
Das Modul prüft, ob aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsbehördlicher Anforderungen bereits ein hohes Risiko anzunehmen ist und eine DSFA in jedem Fall durchgeführt werden muss. So vermeiden Sie unnötige Mehrarbeit – und übersehen keine Pflicht.
03 - Risikobewertung
Identifizieren Sie relevante Risikofaktoren und bewerten Sie mögliche Schadensszenarien für betroffene Personen – strukturiert und unter Anleitung des Moduls, mit einblendbaren rechtlichen Hintergrundinformationen.
04 - Datenschutz-Folgenabschätzung (nur bei hohem Risiko)
Identifizieren Sie relevante Risikofaktoren und bewerten Sie mögliche Schadensszenarien für betroffene Personen – strukturiert und unter Anleitung des Moduls, mit einblendbaren rechtlichen Hintergrundinformationen.Wird aufgrund der Vorprüfung oder Risikobewertung ein hohes Risiko festgestellt, unterstützt das Modul bei der Identifikation und Dokumentation von Abhilfemaßnahmen.
05 -DSB-Stellungnahme
Der Datenschutzbeauftragte gibt seine Stellungnahme zur durchgeführten Risikobewertung und ggf. DSFA direkt im Modul ab – DSGVO-konform und nachvollziehbar dokumentiert.
DSGVO-Anforderungen an die Datenschutz-Folgenabschätzung mit Proliance erfüllen
Weitere Datenschutz-Features, die Ihre DSFA ergänzen
Die DSFA ist nur ein Baustein eines vollständigen Datenschutzmanagementsystems. In Proliance 360 greifen alle Module nahtlos ineinander.
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten
Risikobewertungen im Zusammenhang mit der DSGVO erlauben es Unternehmen, potenzielle Gefahren für die Rechte und Freiheiten einer betroffenen Person zu analysieren, die bei einer falschen oder fehlerhaften Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen können und Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Eine Risikobewertung dient außerdem dazu, zu bestimmen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist. In unserem Magazin erfahren Sie mehr zur DSFA und wie man sie durchführt.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung unterscheidet sich von einer Risikobeurteilung, da sie deutlich komplexer und umfangreicher ist und nur bei kritischen Verarbeitungsprozessen für die Abschätzung von Folgen bei der Datenverarbeitung notwendig wird. Unternehmen müssen zum Beispiel eine DSFA durchführen, wenn nach einer bereits erfolgten Risikobewertung ein hohes oder sehr hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen verbleibt.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – auch DPIA (Data Protection Impact Assessment) oder PIA (Privacy Impact Assessment) genannt – ist eine erweiterte Risikoprüfung, die vor bestimmten, besonders risikoreichen Datenverarbeitungen durchgeführt werden muss. Sie ist in Art. 35 DSGVO geregelt und geht deutlich über eine einfache Risikoanalyse hinaus.
Eine DSFA ist erforderlich, wenn eine Verarbeitung aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs, ihrer Umstände und Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Typische Fälle: Einsatz von KI und automatisierter Entscheidungsfindung (z. B. Profiling, Kreditwürdigkeitsprüfung), Verarbeitung besonders sensibler Datenkategorien in großem Umfang (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten) sowie Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche. Die Positivlisten der Datenschutzkonferenz (DSK) geben zusätzliche Orientierung.
Sofern Art. 35 DSGVO anwendbar ist, sind Unternehmen formell zur Durchführung einer DSFA verpflichtet. Verstöße können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen – zuzüglich Reputationsschäden.
Zuständig ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche – also die Person im Unternehmen, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist nicht automatisch verantwortlich, kann aber beratend hinzugezogen werden. Proliance 360 unterstützt bei der klaren Zuweisung von Rollen und Aufgaben.
Gemäß Art. 35 Abs. 7 DSGVO muss eine DSFA mindestens enthalten: eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und Zwecke, eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, eine Risikobewertung für die Rechte und Freiheiten Betroffener sowie geplante Abhilfemaßnahmen. Proliance 360 stellt sicher, dass alle Pflichtbestandteile vollständig dokumentiert werden.
Proliance 360 führt Sie Schritt für Schritt durch Sachverhaltserfassung, Vorprüfung, Risikobewertung und – bei festgestelltem hohem Risiko – die Datenschutz-Folgenabschätzung.



















