Software zur Datenschutz-Folgenabschätzung
Führen Sie Risikobewertungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen von Verarbeitungstätigkeiten strukturiert und lückenlos durch – mit geführten Schritt-für-Schritt-Abfragen, rechtlichen Hintergrundinformationen und zentraler Dokumentation direkt in Proliance 360.
Alle Daten werden ausschließlich auf europäischen Servern gehostet - DSGVO-konform und sicher.
Zertifizierte Informationssicherheit nach internationalem Standard - für maximalen Schutz Ihrer Daten.
Unser Expertenteam begleitet Sie bei jedem Schritt - zertifiziert, erfahren und persönlich erreichbar.











DSFA-Pflichten sicher erfüllen – ohne Ihren Datenschutzbeauftragten zu überlasten
Für Unternehmen jeder Größe – besonders für KMU ohne eigenes Compliance-Team.
Risiko ohne strukturierte DSFA
- Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes
- Fehlende oder unvollständige DSFA-Dokumentation
- Unklare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Zeitaufwändige, unstrukturierte Durchführung
- Ungewissheit, ob eine DSFA erforderlich ist
Vorteile mit Proliance 360
- Lückenlose Dokumentation – jederzeit auditbereit
- Geführter Prozess mit rechtssicheren Vorlagen
- Klare Rollenverteilung
- Bis zu 70 % Zeitersparnis durch digitale Workflows und Hilfestellungen
- Integrierte Vorprüfung klärt Erforderlichkeit vorab
DSFA mit Proliance 360 – so funktioniert es
Proliance 360 enthält ein integriertes DSFA-Modul, das Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess führt – von der Sachverhaltserfassung bis zur auditbereiten Dokumentation.

DSFA-Funktionen, die Ihnen die Arbeit abnehmen
Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten lückenlos mit einer vollautomatisierten Risikoplattform.
Schritt-für-Schritt-Anleitung mit einblendbaren rechtlichen Hintergrundinformationen – kein juristisches Vorwissen nötig.
Das Modul prüft vorab, ob eine DSFA tatsächlich erforderlich ist – und spart so unnötige Mehrarbeit.
Bei Anlage eines Sachverhalts und bei jedem Fortschritt wird der Datenschutzbeauftragte automatisch per E-Mail benachrichtigt.
Alle Risikobewertungen und DSFAs zentral erfasst, archivierbar und als DOC oder PDF exportierbar – für Behörden und interne Audits.
Geprüfte Sachverhalte lassen sich direkt mit den relevanten Verarbeitungstätigkeiten im VVT-Modul verknüpfen.
98% Zufriedenheit: Über 3.000 Unternehmen schenken Proliance seit 2017 ihr Vertrauen
Weitere Datenschutz-Features, die Ihre DSFA ergänzen
Die DSFA ist nur ein Baustein eines vollständigen Datenschutzmanagementsystems. In Proliance 360 greifen alle Module nahtlos ineinander.
Wann ist eine DSFA Pflicht?
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, sobald eine geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt (Art. 35 Abs. 1 DSGVO).
Typische Pflichtfälle: KI-Systeme, Gesundheitsdaten, Profiling, Videoüberwachung
- Wenn Sie neue Technologien wie KI, Profiling oder biometrische Systeme einsetzen
- Wenn Sie besonders sensible Datenkategorien (Gesundheit, Biometrie, Strafjustiz) verarbeiten
- Wenn Sie öffentlich zugängliche Bereiche überwachen (z. B. Videoüberwachung)
- Wenn Sie unsicher sind, ob und wann eine DSFA für bestimmte Verarbeitungstätigkeiten erforderlich ist
- Wenn Sie bisherige DSFAs unvollständig dokumentiert oder nicht auditbereit in der Schublade haben
Besonders relevant für:
- Unternehmen mit KI-Einsatz
- Gesundheitswesen
- HR & Recruiting
- Finanzdienstleister
- Unternehmen mit Videoüberwachung
- Öffentliche Stellen
DSGVO-Anforderungen an die DSFA – vollständig erfüllt mit Proliance 360
Wie unsere Software die gesetzlichen Vorgaben nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO automatisiert umsetzt.
Häufige Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung
Erhalten Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten rechtlichen und praktischen Fragestellungen.
Risikobewertungen im Zusammenhang mit der DSGVO erlauben es Unternehmen, potenzielle Gefahren für die Rechte und Freiheiten einer betroffenen Person zu analysieren, die bei einer falschen oder fehlerhaften Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen können und Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Eine Risikobewertung dient außerdem dazu, zu bestimmen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist. In unserem Magazin erfahren Sie mehr zur DSFA und wie man sie durchführt.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung unterscheidet sich von einer Risikobeurteilung, da sie deutlich komplexer und umfangreicher ist und nur bei kritischen Verarbeitungsprozessen für die Abschätzung von Folgen bei der Datenverarbeitung notwendig wird. Unternehmen müssen zum Beispiel eine DSFA durchführen, wenn nach einer bereits erfolgten Risikobewertung ein hohes oder sehr hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen verbleibt.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – auch DPIA (Data Protection Impact Assessment) oder PIA (Privacy Impact Assessment) genannt – ist eine erweiterte Risikoprüfung, die vor bestimmten, besonders risikoreichen Datenverarbeitungen durchgeführt werden muss. Sie ist in Art. 35 DSGVO geregelt und geht deutlich über eine einfache Risikoanalyse hinaus.
Eine DSFA ist erforderlich, wenn eine Verarbeitung aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs, ihrer Umstände und Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Typische Fälle: Einsatz von KI und automatisierter Entscheidungsfindung (z. B. Profiling, Kreditwürdigkeitsprüfung), Verarbeitung besonders sensibler Datenkategorien in großem Umfang (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten) sowie Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche. Die Positivlisten der Datenschutzkonferenz (DSK) geben zusätzliche Orientierung.
Sofern Art. 35 DSGVO anwendbar ist, sind Unternehmen formell zur Durchführung einer DSFA verpflichtet. Verstöße können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen – zuzüglich Reputationsschäden.
Zuständig ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche – also die Person im Unternehmen, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist nicht automatisch verantwortlich, kann aber beratend hinzugezogen werden. Proliance 360 unterstützt bei der klaren Zuweisung von Rollen und Aufgaben.
Gemäß Art. 35 Abs. 7 DSGVO muss eine DSFA mindestens enthalten: eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und Zwecke, eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, eine Risikobewertung für die Rechte und Freiheiten Betroffener sowie geplante Abhilfemaßnahmen. Proliance 360 stellt sicher, dass alle Pflichtbestandteile vollständig dokumentiert werden.
Proliance 360 führt Sie Schritt für Schritt durch Sachverhaltserfassung, Vorprüfung, Risikobewertung und – bei festgestelltem hohem Risiko – die Datenschutz-Folgenabschätzung.


























