DORA-Beratung für den Finanzsektor: Mit Experten und Tools einfach zu digitaler Resilienz

Mit Proliance setzen Sie DORA fehlerfrei um
Risiko bei falscher Umsetzung
- Sofortige Geltung: DORA gilt seit 17. Januar 2025. Wer jetzt nicht konform ist, riskiert Bußgelder.
- Persönliche Haftung: Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen bei Nichteinhaltung.
- Verpflichtende Schulung: Geschäftsführung muss mindestens alle 3 Jahre geschult werden.
- Drastische Bußgelder: Bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
- Unklare Drittanbieter-Compliance: Cloud-Provider und IT-Dienstleister sind oft nicht DORA-konform vertraglich geregelt.
- Meldeversäumnisse: IKT-Vorfälle müssen innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.
Vorteile der Umsetzung mit Proliance
- Schneller Projektstart: Wir legen sofort los, damit Sie DORA-fit sind, bevor die BaFin prüft.
- Sichere Compliance: Wir sorgen dafür, dass Sie die DORA-Anforderungen lückenlos einhalten.
- Praxisnahes Coaching: Unsere -Level-Schulungen halten Führungskräfte up to date.
- Kontinuierlicher Schutz: DORA-Schulungen und ISMS gewährleisten langfristige Compliance.
- Sichere Lieferketten: Wir prüfen, welche Verträge Sie DORA-konform anpassen müssen.
- Professionelles Incident-Management: Wir etablieren Prozesse für schnelle, korrekte Meldungen.
Hier sind Sie richtig, wenn …
DORA-Beratung von Proliance stärkt Ihre digitale Resilienz
Was unsere über 2.500 Kunden wirklich weiterbringt
In 3 Schritten zu DORA-Compliance und digitaler Resilienz
Unsere DORA-Beratung ist individuell auf Ihre Anforderungen und Ihr Unternehmen zugeschnitten. Wir bieten Ihnen eine klare Orientierung und effiziente Unterstützung auf dem Weg zur DORA-Compliance. Wir schonen Ihre Ressourcen und Sie stärken Ihre digitale Resilienz effektiv.
01 - DORA-Assessment mit GAP-Analyse
Wir prüfen Ihre bestehenden Systeme, Prozesse und Richtlinien auf DORA-Konformität. Unsere Experten identifizieren Schwachstellen und Abweichungen und erstellen einen klaren Fahrplan für die Umsetzung der DORA-Anforderungen.
02 - DORA-Fahrplan für die Umsetzung
Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine Umsetzungs-Roadmap und können auf fundierte Fakten bauen, statt rein auf Ihr Bauchgefühl hören zu müssen. Alle Maßnahmen sind auf Ihr Unternehmen angepasst und klar priorisiert. Sie starten mit den wichtigsten Punkten und schützen zuerst die Bereiche, die besonders angreifbar sind.
Der Fahrplan umfasst:
- Governance-Aufbau und Rollenklärung
- IKT-Risikomanagement etablieren
- Drittanbieter-Verträge überprüfen und anpassen
03 - DORA-Umsetzung mit Expertenunterstützung
Für effiziente und nachhaltige Compliance begleiten unsere DORA-Berater Sie bei der Implementierung. Wir unterstützen Sie bei:
- Implementierung technischer Kontrollen
- Einführung oder Anpassung eines ISMS
- Aufbau von Incident-Management-Prozessen
- Planung und Durchführung von DORA-Schulungen
- Planung und Begleitung von Resilience-Tests
Persönliche Ansprechpartner für alle Compliance-Fragen
Unsere DORA-Berater übersetzen die komplexen Anforderungen der Verordnung in konkrete Maßnahmen für Ihre Organisation. Wir sprechen Ihre Sprache – sprechen Sie mit uns und buchen Sie jetzt ein 30-minütiges Erstgespräch.
Braucht Ihr Unternehmen eine DORA-Beratung?
So erfüllen Sie die wichtigsten DORA-Anforderungen mit Proliance
Weitere Services, die Ihre DORA-Compliance ergänzen
Wir beraten Sie neben DORA auch zu anderen Verordnungen und Richtlinien. Grundlage für viele Frameworks ist ein ISMS. Bei der Implementierung und Optimierung Ihres ISMS Unterstützung aus einer Hand an.
Cybersecurity ganzheitlich und nachhaltig umsetzen
DORA ist nicht der einzige Grund, warum Sie jetzt Sicherheitsmaßnahmen, saubere Dokumentation und regelmäßige Schulungen implementieren sollten. Ob DORA, NIS2 oder DSGVO: Mit Proliance schaffen Sie ein solides Fundament für sichere Informationen, IT-Systeme und Daten – oder für Zertifizierungen wie ISO 27001. Wir begleiten Sie mit Beratung und unserer ISMS-Plattform bei jedem Schritt.
ISO 27001
TISAX®
DSGVO
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Häufige Fragen von Unternehmen zur DORA-Beratung
DORA (Digital Operational Resilience Act) ist eine EU-Verordnung, die Finanzunternehmen verpflichtet, ihre digitale Resilienz gegen Cyberrisiken zu stärken. Sie schafft ein einheitliches Regelwerk für Finanzunternehmen und IT-Dienstleister, um deren Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen. DORA zielt darauf ab, dass Unternehmen ein umfassendes Risikomanagement implementieren und ihre operativen Systeme besser vor Cyberangriffen und Systemausfällen schützen können.
DORA betrifft eine breite Gruppe von Unternehmen: Banken und Kreditinstitute, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, Wertpapierfirmen, Kryptoanbieter und Crowdfunding-Plattformen. Insgesamt sind schätzungsweise über 22.000 Finanzunternehmen in der EU betroffen. Darüber hinaus müssen auch kritische IKT-Drittdienstleister die DORA-Anforderungen erfüllen, da sie direkt unter EU-Aufsicht stehen.
Kritische IKT-Drittdienstleister sind externe Anbieter, deren Ausfallrisiko oder Sicherheitsmängel erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit eines Finanzunternehmens hätten. Dazu gehören insbesondere große Cloud-Provider wie AWS, Azure und Google Cloud, die direkt unter EU-Aufsicht stehen. Finanzunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verträge mit diesen Anbietern DORA-konform sind. Darüber hinaus ist die regelmäßige Überprüfung der Compliance dieser Dienstleister verpflichtend.
DORA ist seit 17. Januar 2025 in Kraft und muss sofort umgesetzt sein. Es gibt keine Übergangsfrist und keine Ausnahmen. Finanzunternehmen müssen ab diesem Datum vollständig konform sein. Die Einhaltung der DORA-Anforderungen wird von nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden überwacht, insbesondere von der BaFin.
Die Dauer der DORA-Umsetzung hängt von Unternehmensgröße und Ihrem aktuellen Reifegrad ab. Kleine Unternehmen benötigen in der Regel 3 bis 6 Monate, mittlere Unternehmen 6 bis 12 Monate und große Unternehmen 18 Monate oder länger. Eine professionelle Gap-Analyse dient dazu, einen möglichst genauen Zeitrahmen für Ihr Unternehmen zu definieren und hilft, Ihre Ressourcen optimal zu planen.
Finanzunternehmen können mit Bußgeldern bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes bei schweren Verstößen oder 1 % bei leichteren Verstößen belegt werden. Zusätzlich drohen persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern, Einschränkungen oder sogar Lizenzentzug durch Aufsichtsbehörden sowie erhebliche Reputationsschäden, die das Vertrauen von Kunden und Partnern gefährden.

























