DSGVO-Zertifizierung: So erhalten Sie das Europäische Datenschutzsiegel

Letztes Update:
22.10.2026
Das Europäische Datenschutzsiegel nach Art. 42 DSGVO Abs. 5 DSGVO gibt es seit Oktober 2022: Damals genehmigte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) mit Europrivacy das erste EU-weite Siegel. Inzwischen sind mindestens drei Schemata als Europäisches Datenschutzsiegel genehmigt: Europrivacy, EuroPriSe und Brand Compliance. Hinzu kommen nationale Zertifizierungen wie AUDITOR für Cloud-Dienste. Seit April 2026 kann Europrivacy zudem als erstes EU-Siegel auch für Datenübermittlungen in Drittländer genutzt werden. Unternehmen können damit die DSGVO-Konformität ihrer Verarbeitungsvorgänge durch eine unabhängige, akkreditierte Stelle bestätigen lassen und transparent nachweisen.
DSGVO-Zertifizierung: So erhalten Sie das Europäische Datenschutzsiegel
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Der EDSA hat mindestens drei Schemata als Europäisches Datenschutzsiegel genehmigt: Europrivacy (2022, aktualisiert 2026), EuroPriSe (2024) und Brand Compliance (2024).
  • Die EuroPriSe Cert GmbH ist seit Dezember 2023 als Zertifizierungsstelleakkreditiert, zunächst für das nationale EuroPriSe-Schema. Seit Juli 2024 ist EuroPriSe auch als EU-Siegel genehmigt.
  • Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat Europrivacy offiziellals EU-weites Datenschutzsiegel genehmigt.
  • Seit April 2026 ist Europrivacy das erste EU-Siegel, das auch als Garantie für Drittlandübermittlungen (Art. 46 Abs. 2lit. f DSGVO) dient.
  • Nur Siegel mit EDSA-Genehmigung gelten EU-weit. Nationale Schemata (z. B. AUDITOR) werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt.
  • Eine Zertifizierung ist ein wichtiger Nachweisfaktor, ersetzt aber nicht die eigene Verantwortung für die DSGVO-Einhaltung (Art. 42 Abs. 4 DSGVO). Unternehmen können sich jetzt von akkreditierten Stellen zertifizieren lassen und ihre DSGVO-Konformität transparent nachweisen.

Warum sind DSGVO-Zertifizierungen wichtig?

DSGVO-Zertifizierungen bieten Vertrauensaufbau bei Kunden, Wettbewerbsvorteile in Ausschreibungen, Rechtssicherheit und Effizienzgewinne durch vereinfachte Nachweispflichten. Besonders wichtig für Auftragsverarbeiter (Cloud-Anbieter, IT-Dienstleister, SaaS-Unternehmen).

Das Europäische Datenschutzsiegel nach Art.42 EU-DSGVO ist seit 2023 operative Realität. Mit Europrivacy und EuroPriSe stehen erstmals offiziell anerkannte Zertifizierungen zur Verfügung, mit denen Unternehmen ihre DSGVO-Konformität transparent und rechtssicher nachweisen können.

Wie funktioniert die DSGVO-Zertifizierung nach Art. 42?

Eine DSGVO-Zertifizierungnach Artikel 42 DSGVO ist eine offizielle Bestätigung, bestimmte Verarbeitungsvorgänge eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters (z.B. die Datenverarbeitung innerhalb eines SaaS-Dienstes) die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt. Akkreditierte Zertifizierungsstellen prüfen die Einhaltung anhand genehmigter Kriterien erteilen bei erfolgreichem Audit das Zertifikat. Sind die Kriterien vom EDSA genehmigt, handelt es sich um ein Europäisches Datenschutzsiegel.‍

Der Zertifizierungsprozess in 6 Schritten:

  1. Gap-Analyse & Vorbereitung mit einem Datenschutzberater (4–8 Wochen) – nicht durch die Zertifizierungsstelle, da diese unabhängig bleiben muss (Art. 43 Abs. 2 DSGVO)
  2. Antrag bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle für das passende Schema
  3. Audit (Dokumentenprüfung + ggf. Vor-Ort-Termin)
  4. Bewertung & Zertifikatsentscheidung
  5. Erteilung des Zertifikats bzw. Siegels (Gültigkeit: max. 3 Jahre, Art. 42 Abs. 7 DSGVO)
  6. Regelmäßige Überwachung während der Laufzeit (Turnus je nach Schema, häufig jährlich)

Wer vergibt DSGVO-Zertifizierungen in Deutschland?

In Deutschland vergibt die EuroPriSe Cert GmbH (Bonn) als erste akkreditierte Zertifizierunlangsstelle seit Dezember 2023 offizielle DSGVO-Zertifikate.

Die Akkreditierung erfolgt in Deutschland durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Die Befugnis, als Zertifizierungsstelle tätig zu werden, erteilt anschließend die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (§ 39 BDSG) – bei EuroPriSe die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kriterien selbst wurden von der LDI NRW nach Stellungnahme des EDSA genehmigt (EDSA-Stellungnahme 25/2022) und im Juli 2024 vom EDSA als Europäisches Datenschutzsiegel genehmigt (EDSA-Stellungnahme 19/2024).Seit Mai 2025 ist auch die PwC Certification Services GmbH in Hessen als zweite akkreditierte Stelle aktiv (Akkreditierung: 16. Mai 2025 durch DAkkS, Befugnis: 10. Juni 2025 durch HBDIHessen). PwC zertifiziert nachdem Schema AUDITOR (Datenschutz-Zertifizierung für Cloud-Dienste), nicht nach Europrivacy oder EuroPriSe.

Welche Stellen aktuell für welches Schema akkreditiert sind, veröffentlichen die Programmeigner (z. B. Europrivacy, EuroPriSe, Trusted Cloud für AUDITOR) und das EDSA-Register.

Was ist eine Datenschutz-Zertifizierung?

Datenschutz-Zertifizierung bezeichnet ein Verfahren, das überprüft, ob bestimmte Verarbeitungsvorgänge – etwa innerhalb eines Produkts oder einer Dienstleistung – die geltenden Datenschutzbestimmungen erfüllen.

Konkret werden folgende Bereiche geprüft:

  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO
  • Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
  • Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Datenportabilität)
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO
  • Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach Art. 28 DSGVO
  • Datenschutzmanagement-Prozesse

Der genaue Prüfumfang hängt vom jeweiligen Zertifizierungsschema ab.

Bestehen die geprüften Verarbeitungsvorgänge diese Überprüfung, stellt die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat bzw. Siegel aus.

Für welche Unternehmen ist die Zertifizierung besonders wichtig?

Diese Unternehmen sollten sich EU-DSGVO-zertifizieren lassen:

Auftragsverarbeiter (Top-Priorität)

Besonders relevant für Unternehmen, die personenbezogene Daten im Auftrag Dritter verarbeiten.

Für Auftragsverarbeiter ist die Zertifizierung besonders relevant: Auftraggeber dürfen nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO nur mit Dienstleistern arbeiten, die hinreichende Garantien für eine DSGVO-konforme Verarbeitung bieten. Ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren kann dafür als Faktor herangezogen werden (Art. 28Abs. 5 DSGVO). Es erleichtert die Dienstleisterprüfung erheblich, ersetzt sie aber nicht vollständig.

Branchen mit hohem Zertifizierungsbedarf:

  • Cloud-Anbieter (IaaS, PaaS, SaaS)
  • IT-Dienstleister (Managed Services, Hosting)
  • Software-as-a-Service (SaaS) Anbieter
  • Callcenter & Customer Support
  • HR-Dienstleister (Lohn- und Gehaltsabrechnung)
  • Marketing-Agenturen (mit Datenzugriff)
  • Logistikdienstleister (mit Kundendaten)

Verantwortliche (sektorspezifisch)

Unternehmen, die selbst als Verantwortliche agieren, können ebenfalls zertifiziert werden.

Besonders sinnvoll für:

  • Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Arztpraxen, Health-Tech)
  • Finanzdienstleistungen (FinTech, Banken, Versicherungen)
  • E-Commerce (Online-Shops, Plattformen)
  • Bildungseinrichtungen (EdTech, Schulen, Universitäten)

Unternehmen mit B2B-Fokus

Geschäftskunden verlangen Nachweise über DSGVO-Konformität bei:

  • Ausschreibungen (öffentlicher Sektor)
  • Enterprise-Verträgen (umfangreiche Dienstleisterprüfungen)
  • Compliance-Anforderungen (regulierte Branchen wie Finance, Pharma)

Startups & Scale-ups

  • Vertrauensaufbau bei ersten Großkunden
  • Investoren verlangen häufig nach Compliance-Nachweisen
  • Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht-zertifizierten Konkurrenten
  • "Privacy by Design" von Anfang an etablieren

Unternehmen mit Drittlandtransfers

Seit April 2026 kann das Europrivacy-Siegel auch als geeignete Garantie für Übermittlungen in Drittländer genutzt werden (Art. 46 Abs. 2 lit. f DSGVO), zusammen mit verbindlichen Verpflichtungen des Datenimporteurs. Das ist eine mögliche Alternative oder Ergänzung zu Standardvertragsklauseln.

Unterschied: Europäisches Datenschutzsiegel vs. andere Zertifikate

| **Merkmal** | **Europäisches Datenschutzsiegel** | **Nationale Zertifizierung nach Art. 42** | **Andere Datenschutzzertifikate** | | :--- | :--- | :--- | :--- | | **Rechtsgrundlage** | Art. 42 DSGVO (EU-Verordnung) | Art. 42 Abs. 5 DSGVO | Private oder internationale Standards (z. B. ISO/IEC 27701) | | **Genehmigung** | EDSA (EU-weit) | Zuständige Aufsichtsbehörde nach Stellungnahme des EDSA | Keine Genehmigung durch Datenschutzbehörden | | **Gültigkeit** | EU-weit anerkannt | National (Mitgliedstaat der genehmigenden Behörde) | Teils nur national | | **Zertifizierungsstelle** | Akkreditierung nach Art. 43 DSGVO | Akkreditierung nach Art. 43 DSGVO | Je nach Standard unterschiedlich | | **DSGVO-Fokus** | 100 % DSGVO-Konformität | wie EU-Siegel | Allgemeines Datenschutzmanagement | | **Nachweiswirkung nach DSGVO** | Faktor für Art. 24, 25, 28, 32 DSGVO | wie EU-Siegel | Keine ausdrückliche Wirkung nach Art. 42 DSGVO |

7 Gründe für eine DSGVO-Zertifizierung

Diese 7 Gründe könnten Sie dazu bringen sich DSGVO-zertifizieren zu lassen.

1. Vertrauensaufbau bei Kunden

Kunden und Partner erkennen sofort, dass Ihre Verarbeitungsvorgänge unabhängig geprüft wurden. Das schafft messbares Vertrauen und reduziert Compliance-Anfragen.

2. Wettbewerbsvorteil

Zertifizierte Unternehmen heben sich von der Konkurrenz ab, insbesondere im B2B-Bereich, wo Geschäftskunden Nachweise verlangen. In Ausschreibungen kann ein anerkanntes Zertifikat als Nachweis berücksichtigt werden.

3. Erleichterter Nachweis der Rechenschaftspflicht

Das Siegel bestätigt durch eine unabhängige Stelle, dass die zertifizierten Verarbeitungsvorgänge die geprüften DSGVO-Anforderungen erfüllen. Es kann als Gesichtspunkt herangezogen werden, um die Erfüllung der Pflichten als Verantwortlicher nachzuweisen (Art. 24 Abs. 3DSGVO), ebenso bei Datenschutz durch Technikgestaltung (Art. 25 Abs. 3) und Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 Abs. 3). Die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO bleibt aber bestehen (Art. 42 Abs. 4 DSGVO).

4. Risikominimierung

Durch die unabhängige Prüfung werden Schwachstellen identifiziert und Bußgeldrisiken reduziert. Die Einhaltung genehmigter Zertifizierungsverfahren ist ausdrücklich ein Kriterium bei der Bemessung von Bußgeldern (Art. 83 Abs. 2 lit. j DSGVO).

5. Vertragserfüllung gegenüber Auftraggebern

Viele Auftraggeber fordern im AVV Nachweise über Datenschutzkonformität – das Siegel ist dafür ein anerkannter Nachweis (Art. 28 Abs. 5 DSGVO) und verringert den Prüfaufwand auf beiden Seiten deutlich .

6. Effizienzsteigerung

Reduzierte Prüfaufwände bei Audits und Kundenanfragen, da das Zertifikat bereits eine umfassende Prüfung dokumentiert.

7. Marketingnutzen

Das offizielle EU-Siegel kann auf der Website, in Verträgen und im Marketing eingesetzt werden – ein sichtbares Zeichen für Datenschutz-Excellence. Beachten Sie dabei die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Programmeigners und benennen Sie den zertifizierten Gegenstand klar, damit keine irreführende Werbung entsteht.

Neben der DSGVO-Zertifizierung gewinnen auch KI-spezifische Compliance-Themen an Bedeutung. Erfahren Sie mehr über unsere KI-Beratung und KI-Schulungen.

Von der DSGVO-Einführung bis zur erstenZertifizierung:

| **Zeitpunkt** | **Meilenstein** | **Bedeutung** | | :--- | :--- | :--- | | **Mai 2018** | DSGVO tritt in Kraft | Art. 42 sieht Zertifizierungsmöglichkeit vor, aber keine Kriterien verfügbar | | **Oktober 2022** | EDSA-Stellungnahme 25/2022 zu den nationalen EuroPriSe-Kriterien; Genehmigung durch die LDI NRW | Erste Genehmigung von Zertifizierungskriterien in Deutschland (edpb europa) | | **10. Oktober 2022** | EDSA genehmigt Europrivacy als erstes Europäisches Datenschutzsiegel (Stellungnahme 28/2022) | Start des EU-weiten Siegels | | **Dezember 2023 / Mai 2024** | EuroPriSe Cert wird akkreditiert; Erste Zertifizierung vergeben | Erste offizielle Zertifizierungsstelle in Deutschland nimmt Betrieb auf; RISER ID Services erhält erstes offizielles Art. 42 DSGVO-Zertifikat | | **28. Juni 2024** | AUDITOR-Kriterien (Cloud-Dienste) werden nach Befassung des EDSA durch die LDI NRW genehmigt | Spezielles Schema für Cloud-Anbieter | | **Juli 2024** | EU-weite Anerkennung | EDSA genehmigt EuroPriSe als Europäisches Datenschutzsiegel | | **Dezember 2024** | Weiteres Siegel genehmigt | EDSA genehmigt „Brand Compliance“ (BC 5701:2024, Niederlande) als drittes EU-weites Siegel (Stellungnahme 27/2024) | | **Mai/Juni 2025** | PwC Certification Services wird akkreditiert und befugt | Zweite akkreditierte Stelle in Deutschland (Schema AUDITOR) | | **16. April 2026** | EDSA genehmigt aktualisierte Europrivacy-Kriterien (Stellungnahme 14/2026) und Europrivacy als erstes EU-Siegel für Drittlandübermittlungen (Stellungnahme 15/2026) | Zertifizierung wird auch Transferinstrument nach Art. 46 Abs. 2 lit. f DSGVO |

Warum hat es so lange gedauert?

Die Entwicklung eines EU-weiten Zertifizierungssystems war komplex, da:

  • Einheitliche Kriterien für alle 27 EU-Mitgliedstaaten entwickelt werden mussten
  • Akkreditierungsverfahren für Zertifizierungsstellen etabliert werden mussten
  • EDSA-Genehmigung einen mehrstufigen Konsultationsprozess erforderte
  • Nationale Datenschutzbehörden koordiniert werden mussten

Die Akkreditierung durch unabhängige Stellen und die Genehmigung durch den EDSA stellen sicher, dass die Zertifizierungen transparent, unabhängig und EU-weit vergleichbar sind.

Welche Europäischen Datenschutzsiegel gibt es?

Vom EDSA genehmigte Europäische Datenschutzsiegel (Stand Oktober 2026):

  1. Europrivacy (Luxemburg) – universell für Verantwortliche & Auftragsverarbeiter; seit April 2026 auch als Transferinstrument
  2. EuroPriSe (Deutschland) – für Verarbeitungsvorgänge von Auftragsverarbeitern
  3. Brand Compliance – BC 5701:2024 (Niederlande) – für Verarbeitungsvorgänge von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern

Daneben gibt es nationale Zertifizierungen nach Art. 42 DSGVO, die nur im jeweiligen Mitgliedstaat genehmigt sind – in Deutschland z. B. AUDITOR für Cloud-Dienste. Den jeweils aktuellen Stand zeigt das EDSA-Register der Zertifizierungsverfahren und Datenschutzsiegel.

Europrivacy – Das universelle Datenschutzsiegel

  • Entwickelt von: EuropeanCentre for Certification and Privacy (ECCP), Luxemburg  
  • EDSA-Genehmigung: 10. Oktober 2022 (Stellungnahme 28/2022); aktualisierte Kriterien genehmigt am 16. April 2026 (Stellungnahme 14/2026)
  • Transferinstrument: Seit April 2026 als erstes EU-Siegel auch für Drittlandübermittlungen nach Art. 46 Abs. 2 lit. f DSGVO genehmigt (Stellungnahme 15/2026)
  • Zielgruppe: Verantwortliche und Auftragsverarbeiter aller Branchen
  • Besonderheit: Allgemeines, branchenübergreifendes Zertifizierungsschema

Die Europrivacy-Zertifizierung wurde vom European Centre for Certification and Privacy (ECCP) in Luxemburg entwickelt, ursprünglich im Rahmen eines EU-geförderten Forschungsprojekts. Das Schema ist universell einsetzbar und deckt sowohl Auftragsverarbeiter als auch Verantwortliche ab – unabhängig von der Branche.

Das Siegel gilt in allen EU-Mitgliedstaaten plus EWR und schafft einheitliche, vergleichbare Standards.

Prüfumfang Europrivacy:

  • Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (Art. 6DSGVO)
  • Zweckbindung und Datenminimierung
  • Speicherfristen und Löschkonzepte
  • Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
  • Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design)

EuroPriSe – Spezialisiert auf Auftragsverarbeiter  

  • Entwickelt von: EuroPriSeCert GmbH (privat), Kriterien als nationales Schema genehmigt durch die LDI NRW (nach EDSA-Stellungnahme 25/2022)
  • Zertifizierungsstelle: EuroPriSe Cert GmbH, Bonn
  • Akkreditierung: Dezember 2023 durch DAkkS, Befugniserteilung durch die LDI NRW ( § 29 BDSG)
  • EU-weite Anerkennung: Juli 2024 durch EDSA (Stellungnahme 19/2024)
  • Zielgruppe: Primär Auftragsverarbeiter (Cloud-Anbieter, IT-Dienstleister, SaaS)
  • Status: Erste akkreditierte Zertifizierungsstelle seit Dezember 2023

In Deutschland sind Zertifizierungen nach Art. 42 DSGVO seit Dezember 2023 operative Realität: Die EuroPriSe-Kriterien wurden 2022 als nationales Schema genehmigt. Die EuroPriSe Cert GmbH erhielt im Dezember 2023 als erste deutsche Stelle die Akkreditierung. Seit Juli 2024 ist EuroPriSe zusätzlich als Europäisches Datenschutzsiegel genehmigt.

Das Verfahren ist seit 2024 etabliert und aktiv:

✅ Seit Mai 2024 wurden die ersten Unternehmen offiziell zertifiziert
✅ Seit Juli 2024 ist EuroPriSe als EU-weites Datenschutzsiegel anerkannt
✅ Unternehmen können sich jetzt direkt bei akkreditierten Stellen wie EuroPriSeCert bewerben

Was macht EuroPriSe besonders?

EuroPriSe zertifiziert speziell Verarbeitungsvorgänge, die Auftragsverarbeiter für ihre Kunden durchführen. Neben dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und prüft das Schema unteranderem:

  • Weisungsbefugnis des Auftraggebers
  • Vertraulichkeitsverpflichtungen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
  • Unterauftragsverarbeiter-Management
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten
  • Löschpflichten nach Vertragsende
  • Nachweispflichten und Audits

Brand Compliance (BC 5701:2024) – EU-Siegel aus den Niederlanden

  • Entwickelt von: Brand Compliance B.V., Niederlande
  • Nationale Genehmigung: 2023 durch die niederländische Datenschutzbehörde (nach EDSA-Stellungnahme 15/2023)
  • EU-weite Anerkennung: 3. Dezember 2024 durch EDSA (Stellungnahme 27/2024)
  • Zielgruppe: Verarbeitungsvorgänge von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
  • Hinweis: Kein Transferinstrument im Sinne von Art. 46 DSGVO

AUDITOR – Nationale Zertifizierung für Cloud-Dienste

  • Entwickelt von: Forschungsprojekt AUDITOR (u. a. KIT und Universität Kassel, gefördert vom BMWK); Programmverwalter: Kompetenznetzwerk Trusted Cloud e. V.
  • Genehmigung: 28. Juni 2024 durch die LDI NRW nach Befassung des EDSA
  • Zertifizierungsstelle: u. a. PwC Certification Services GmbH
  • Zielgruppe: Cloud-Anbieter (Auftragsverarbeiter)
  • Status: Im EDSA-Register klären, ob AUDITOR als nationales Schema oder als Europäisches Datenschutzsiegel geführt wird (PwC spricht von einem „Europäischen Datenschutzsiegel“).

Europäisches Datenschutzsiegel: Vorher vs. Heute

| **Aspekt** | **Vorher (bis 2023)** | **Heute (ab 2024)** | | :--- | :--- | :--- | | **DSGVO-Zertifizierung** | Nicht verfügbar | ✅ Offiziell verfügbar EU-Siegel: Europrivacy, EuroPriSe, Brand Compliance; national u. a. AUDITOR | | **Akkreditierte Stellen (DE)** | Keine | ✅ EuroPriSe Cert (seit Dez. 2023), PwC (seit Juni 2025, Schema AUDITOR), aktueller Stand im EDSA-Register und bei den Programmeignern | | **EU-weite Anerkennung** | Nicht gegeben | ✅ EDSA-Genehmigung für EU-weite Gültigkeit | | **Zertifizierte Unternehmen** | Keine | ✅ Erste Unternehmen seit 2024 zertifiziert | | **Nachweis der DSGVO-Konformität** | Eigene Bestätigung oder Landesgütesiegel bzw. private Siegel ohne DSGVO-Genehmigung | ✅ Genehmigte Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO als anerkannter Nachweisfaktor | | **Vergleichbarkeit** | Keine einheitlichen Standards | ✅ EU-weit einheitliche Kriterien | | **Drittlandtransfers** | Zertifizierung als Transferinstrument in der Praxis nicht nutzbar | ✅ Europrivacy seit April 2026 als Transferinstrument genehmigt | | **Vertrauen bei Kunden** | Schwer nachzuweisen | ✅ Transparenter Nachweis durch anerkanntes Siegel |

Wie läuft die DSGVO-Zertifizierung ab? (Schritt-für-Schritt)

Dauer & Ablauf: Gesamtdauer: 3–6 Monate (abhängig von Unternehmensgröße) Vorbereitung: 4–8 Wochen | Audit: 1–2 Wochen |Entscheidung: 2–4 Wochen

Die Angaben sind unverbindliche Erfahrungswerte und hängen stark vom Schema und vom Reifegrad ab.

1.  Schema wählen und Voraussetzungen prüfen

  • Ist Ihr Unternehmen bei der zu zertifizierenden Verarbeitung Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher?
  • Welches Zertifizierungsschema passt zu Ihrem Geschäftsmodell z.B. Europrivacy, EuroPriSe, Brand Compliance oder AUDITOR)?
  • Benötigen Sie EU-weite Anerkennung (EU-Siegel) oder genügt ein nationales Schema? Nutzen Sie Drittlandtransfers?
  • Kontaktieren Sie eine akkreditierte Zertifizierungsstelle (z.B. EuroPriSe Cert GmbH, PwC Certification Services)

2. Vorbereitung & Gap-Analyse

Die Vorbereitung übernehmen Sie selbst oder mit einem Datenschutzberater wie Proliance. Die Zertifizierungsstelle darf Sie nicht beraten, weil sie unabhängig und frei von Interessenkonflikten bleiben muss (Art. 43 Abs. 2 DSGVO).

  • Dokumentenprüfung (Verarbeitungsverzeichnis, TOMs, AVV)
  • Identifikation von Lücken (Gap-Analyse)
  • Erstellung eines Maßnahmenplans
  • Dauer: 4–8 Wochen (je nach Unternehmensgröße)

3. Audit vor Ort oder remote

Detaillierte Prüfung durch die Zertifizierungsstelle:

  • Interviews mit Verantwortlichen (DSB, IT,Geschäftsführung)
  • Technische Prüfung der TOMs(Verschlüsselung, Zugriffskontrolle)
  • Überprüfung der Dokumentation
  • Stichproben bei Verarbeitungstätigkeiten
  • Dauer: 1–2 Wochen

4. Bewertung & Zertifikatsentscheidung  

Die Zertifizierungsstelle entscheidet:

  • ✅ Zertifikat erteilt: Bei vollständiger Erfüllung aller Kriterien
  • ⚠️ Nachbesserung erforderlich: Bei kleineren Mängeln (mit Frist)
  • ❌ Zertifikat verweigert: Bei schwerwiegenden Verstößen

Die Zertifizierungsstelle informiert die zuständige Aufsichtsbehörde über Erteilung und Widerruf (Art. 43 Abs. 1 und 5 DSGVO).

5. Gültigkeit & Überwachungsaudits

Laufzeit: Höchstens 3 Jahre (Art. 42 Abs. 7DSGVO), Verlängerung unter denselben Bedingungen möglich

Während der Gültigkeitsdauer:

  • Regelmäßige Überwachungsaudits (Turnus je nach Schema, häufig jährlich)
  • Meldung wesentlicher Änderungen an die Zertifizierungsstelle
  • Re-Zertifizierung vor Ablauf der Gültigkeit
  • Widerruf möglich, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (Art. 42 Abs. 7 DSGVO)

6. Nutzung des Siegels

Nach erfolgreicher Zertifizierung dürfen Sie:

  • ✅ Das offizielle Siegel-Logo auf Ihrer Website einbinden
  • ✅ Das Zertifikat in Verträgen und AVVs referenzieren
  • ✅ Das Siegel im Marketing nutzen
  • ✅ Aufnahme in die Liste zertifizierter Unternehmen des Programmeigners (sofern vorgesehen).

‍Hinweis: Das EDSA-Register nach Art. 42 Abs. 8 DSGVO führt Zertifizierungsverfahren und Siegel, nicht einzelne zertifizierte Unternehmen.

‍Was kostet eine EU-DSGVO-Zertifizierung?

Hinweis: Die folgenden Angaben sind unverbindliche Erfahrungswerte. Verbindliche Preise erhalten Sie nur von den Zertifizierungsstellen.

Kosten im Überblick:

  • Kleine Unternehmen: 5.000–15.000 €
  • Mittlere Unternehmen: 15.000–30.000 €
  • Große Unternehmen: 30.000–50.000+ €

Hinzu kommen jährliche Überwachungsaudits (ca. 30–50% der Erstkosten).

Die Kosten variieren je nach:

Faktoren:

  • Unternehmensgröße (Anzahl Mitarbeiter, Verarbeitungen)
  • Komplexität der Datenschutzprozesse
  • Zertifizierungsschema z. B. Europrivacy, EuroPriSe, Brand Compliance, AUDITOR)
  • Vorbereitung (Grad der DSGVO-Konformität)
  • Anzahl der zu zertifizierenden Verarbeitungsvorgänge

Typische Kostenbestandteile:

  • Antragsgebühr: 500–2.000 €
  • Gap-Analyse: 2.000–5.000 € (optional, aber empfohlen; durch einen Berater, nicht durch die Zertifizierungsstelle)
  • Auditkosten: 5.000–25.000 € (je nach Aufwand)
  • Jährliche Überwachungsaudits: 2.000–8.000 €
  • Re-Zertifizierung: Ähnlich wie Erstaudit

Hinweis: Für eine individuelle Kostenschätzung kontaktieren Sie akkreditierte Zertifizierungsstellen direkt.

Häufige Fragen

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten

Was ist das Europäische Datenschutzsiegel nach Art. 42 DSGVO?

Das Europäische Datenschutzsiegel ist eine offizielle Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO, derenKriterien vom EDSA genehmigt wurden und die von akkreditierten Stellen vergeben wird. Es bestätigt, dass Verarbeitungsvorgänge die DSGVO-Anforderungen erfüllen.

Aktuell genehmigte EU-Siegel:

·     Europrivacy (Luxemburg) – universell für alle Branchen, seit 2026 auch als Transferinstrument

·     EuroPriSe (Deutschland) – spezialisiert auf Auftragsverarbeiter

·     Brand Compliance BC 5701:2024 (iederlande) – für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter

Alle drei Siegelsind EU-weit gültig und vom EDSA genehmigt.

Proliance unterstütztSie bei der Vorbereitung mit Beratung und Software.

Wie hoch ist der Aufwand für die EU-DSGVO-Zertifizierung?

Der gesamte Zertifizierungsprozess dauert typischerweise 3–6 Monate bei guter Vorbereitung. Die Schritte umfassen: Gap-Analyse (4–8 Wochen), Audit (1–2Wochen) und Bewertung (2–4 Wochen). Der Aufwand hängt von Ihrer bestehenden DSGVO-Konformität ab. Gut vorbereitete Unternehmen durchlaufen den Prozess deutlich schneller. Proliance als externer Datenschutzbeauftragter begleitet Sie durch alle Phasen und reduziert Ihren internen Aufwand.

Ist das Europäische Datenschutzsiegel verpflichtend?

Nein, die DSGVO-Zertifizierung ist freiwillig. Allerdings:

✅ In Ausschreibungen kann sie als Nachweis berücksichtigt werden

✅ Enterprise-Kunden verlangen häufig nach Nachweisen

✅ Sie kann als als Faktor zum Nachweis der Pflichten nach Art. 24, 25, 28 und 32 DSGVO herangezogen werden

Wann ist sie besonders sinnvoll?

·     Für Auftragsverarbeiter mit B2B-Fokus

·     Bei internationalen Geschäftsbeziehungen

·     In regulierten Branchen

·     Für Startups vor Finanzierungsrunden

Proliance erstellt Ihnen eine kostenlose Gap-Analyse und individuelle Kostenschätzung. Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Ersetzt eine Zertifizierung die Prüfung meiner Dienstleister?

Nein. Ein Zertifikat nach Art. 42 DSGVO ist ein wichtiger Faktor, um hinreichende Garantien eines Auftragsverarbeiters nachzuweisen (Art. 28 Abs. 5 DSGVO), und erleichtert die Prüfung deutlich. Sie sollten aber prüfen, ob das Zertifikat gültig ist und genau die Verarbeitung abdeckt, die Sie beauftragen. Die Verantwortung für die DSGVO-Einhaltung bleibt bestehen (Art. 42 Abs. 4 DSGVO).

Kann ich mit einer Zertifizierung Daten in Drittländer übermitteln?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Seit April 2026 ist Europrivacy als erstes Europäisches Datenschutzsiegel auch als Transferinstrument genehmigt. Der Datenimporteur im Drittland muss zertifiziert sein und sich verbindlich verpflichten, die Garantien einzuhalten (Art. 46 Abs. 2 lit. f DSGVO). Andere Siegel, etwa Brand Compliance, sind dafür nicht genehmigt.

Wo finde ich alle genehmigten Zertifizierungen?

Der EDSA führt ein öffentliches Register aller genehmigten Zertifizierungsverfahren und Datenschutzsiegel (Art. 42 Abs. 8 DSGVO): EDSA-Register.

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Ivona Simic ist Content & Social Media Managerin bei Proliance. Sie verantwortet die redaktionellen Inhalte im CMS und unterstützt SEO & Content Marketing und steigert die Sichtbarkeit. Ihre operativen Stärken liegen in der Organisation und Umsetzung von Online- und Offline-Events, der Steuerung von Kooperationen sowie der Entwicklung und Optimierung von Content für verschiedene digitale Kanäle. Mit einem hands-on Ansatz sorgt sie für effiziente Prozesse und erfolgreiche Kampagnen.
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