DSGVO-Zertifizierung: So erhalten Sie das Europäische Datenschutzsiegel

- Der EDSA hat mindestens drei Schemata als Europäisches Datenschutzsiegel genehmigt: Europrivacy (2022, aktualisiert 2026), EuroPriSe (2024) und Brand Compliance (2024).
- Die EuroPriSe Cert GmbH ist seit Dezember 2023 als Zertifizierungsstelleakkreditiert, zunächst für das nationale EuroPriSe-Schema. Seit Juli 2024 ist EuroPriSe auch als EU-Siegel genehmigt.
- Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat Europrivacy offiziellals EU-weites Datenschutzsiegel genehmigt.
- Seit April 2026 ist Europrivacy das erste EU-Siegel, das auch als Garantie für Drittlandübermittlungen (Art. 46 Abs. 2lit. f DSGVO) dient.
- Nur Siegel mit EDSA-Genehmigung gelten EU-weit. Nationale Schemata (z. B. AUDITOR) werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt.
- Eine Zertifizierung ist ein wichtiger Nachweisfaktor, ersetzt aber nicht die eigene Verantwortung für die DSGVO-Einhaltung (Art. 42 Abs. 4 DSGVO). Unternehmen können sich jetzt von akkreditierten Stellen zertifizieren lassen und ihre DSGVO-Konformität transparent nachweisen.
Warum sind DSGVO-Zertifizierungen wichtig?
DSGVO-Zertifizierungen bieten Vertrauensaufbau bei Kunden, Wettbewerbsvorteile in Ausschreibungen, Rechtssicherheit und Effizienzgewinne durch vereinfachte Nachweispflichten. Besonders wichtig für Auftragsverarbeiter (Cloud-Anbieter, IT-Dienstleister, SaaS-Unternehmen).
Das Europäische Datenschutzsiegel nach Art.42 EU-DSGVO ist seit 2023 operative Realität. Mit Europrivacy und EuroPriSe stehen erstmals offiziell anerkannte Zertifizierungen zur Verfügung, mit denen Unternehmen ihre DSGVO-Konformität transparent und rechtssicher nachweisen können.
Wie funktioniert die DSGVO-Zertifizierung nach Art. 42?
Eine DSGVO-Zertifizierungnach Artikel 42 DSGVO ist eine offizielle Bestätigung, bestimmte Verarbeitungsvorgänge eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters (z.B. die Datenverarbeitung innerhalb eines SaaS-Dienstes) die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt. Akkreditierte Zertifizierungsstellen prüfen die Einhaltung anhand genehmigter Kriterien erteilen bei erfolgreichem Audit das Zertifikat. Sind die Kriterien vom EDSA genehmigt, handelt es sich um ein Europäisches Datenschutzsiegel.
Der Zertifizierungsprozess in 6 Schritten:
- Gap-Analyse & Vorbereitung mit einem Datenschutzberater (4–8 Wochen) – nicht durch die Zertifizierungsstelle, da diese unabhängig bleiben muss (Art. 43 Abs. 2 DSGVO)
- Antrag bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle für das passende Schema
- Audit (Dokumentenprüfung + ggf. Vor-Ort-Termin)
- Bewertung & Zertifikatsentscheidung
- Erteilung des Zertifikats bzw. Siegels (Gültigkeit: max. 3 Jahre, Art. 42 Abs. 7 DSGVO)
- Regelmäßige Überwachung während der Laufzeit (Turnus je nach Schema, häufig jährlich)
Wer vergibt DSGVO-Zertifizierungen in Deutschland?
In Deutschland vergibt die EuroPriSe Cert GmbH (Bonn) als erste akkreditierte Zertifizierunlangsstelle seit Dezember 2023 offizielle DSGVO-Zertifikate.
Die Akkreditierung erfolgt in Deutschland durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Die Befugnis, als Zertifizierungsstelle tätig zu werden, erteilt anschließend die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (§ 39 BDSG) – bei EuroPriSe die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kriterien selbst wurden von der LDI NRW nach Stellungnahme des EDSA genehmigt (EDSA-Stellungnahme 25/2022) und im Juli 2024 vom EDSA als Europäisches Datenschutzsiegel genehmigt (EDSA-Stellungnahme 19/2024).Seit Mai 2025 ist auch die PwC Certification Services GmbH in Hessen als zweite akkreditierte Stelle aktiv (Akkreditierung: 16. Mai 2025 durch DAkkS, Befugnis: 10. Juni 2025 durch HBDIHessen). PwC zertifiziert nachdem Schema AUDITOR (Datenschutz-Zertifizierung für Cloud-Dienste), nicht nach Europrivacy oder EuroPriSe.
Welche Stellen aktuell für welches Schema akkreditiert sind, veröffentlichen die Programmeigner (z. B. Europrivacy, EuroPriSe, Trusted Cloud für AUDITOR) und das EDSA-Register.
Was ist eine Datenschutz-Zertifizierung?
Datenschutz-Zertifizierung bezeichnet ein Verfahren, das überprüft, ob bestimmte Verarbeitungsvorgänge – etwa innerhalb eines Produkts oder einer Dienstleistung – die geltenden Datenschutzbestimmungen erfüllen.
Konkret werden folgende Bereiche geprüft:
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO
- Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Datenportabilität)
- Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO
- Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach Art. 28 DSGVO
- Datenschutzmanagement-Prozesse
Der genaue Prüfumfang hängt vom jeweiligen Zertifizierungsschema ab.
Bestehen die geprüften Verarbeitungsvorgänge diese Überprüfung, stellt die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat bzw. Siegel aus.
Für welche Unternehmen ist die Zertifizierung besonders wichtig?
Diese Unternehmen sollten sich EU-DSGVO-zertifizieren lassen:
Auftragsverarbeiter (Top-Priorität)
Besonders relevant für Unternehmen, die personenbezogene Daten im Auftrag Dritter verarbeiten.
Für Auftragsverarbeiter ist die Zertifizierung besonders relevant: Auftraggeber dürfen nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO nur mit Dienstleistern arbeiten, die hinreichende Garantien für eine DSGVO-konforme Verarbeitung bieten. Ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren kann dafür als Faktor herangezogen werden (Art. 28Abs. 5 DSGVO). Es erleichtert die Dienstleisterprüfung erheblich, ersetzt sie aber nicht vollständig.
Branchen mit hohem Zertifizierungsbedarf:
- Cloud-Anbieter (IaaS, PaaS, SaaS)
- IT-Dienstleister (Managed Services, Hosting)
- Software-as-a-Service (SaaS) Anbieter
- Callcenter & Customer Support
- HR-Dienstleister (Lohn- und Gehaltsabrechnung)
- Marketing-Agenturen (mit Datenzugriff)
- Logistikdienstleister (mit Kundendaten)
Verantwortliche (sektorspezifisch)
Unternehmen, die selbst als Verantwortliche agieren, können ebenfalls zertifiziert werden.
Besonders sinnvoll für:
- Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Arztpraxen, Health-Tech)
- Finanzdienstleistungen (FinTech, Banken, Versicherungen)
- E-Commerce (Online-Shops, Plattformen)
- Bildungseinrichtungen (EdTech, Schulen, Universitäten)
Unternehmen mit B2B-Fokus
Geschäftskunden verlangen Nachweise über DSGVO-Konformität bei:
- Ausschreibungen (öffentlicher Sektor)
- Enterprise-Verträgen (umfangreiche Dienstleisterprüfungen)
- Compliance-Anforderungen (regulierte Branchen wie Finance, Pharma)
Startups & Scale-ups
- Vertrauensaufbau bei ersten Großkunden
- Investoren verlangen häufig nach Compliance-Nachweisen
- Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht-zertifizierten Konkurrenten
- "Privacy by Design" von Anfang an etablieren
Unternehmen mit Drittlandtransfers
Seit April 2026 kann das Europrivacy-Siegel auch als geeignete Garantie für Übermittlungen in Drittländer genutzt werden (Art. 46 Abs. 2 lit. f DSGVO), zusammen mit verbindlichen Verpflichtungen des Datenimporteurs. Das ist eine mögliche Alternative oder Ergänzung zu Standardvertragsklauseln.
Unterschied: Europäisches Datenschutzsiegel vs. andere Zertifikate
7 Gründe für eine DSGVO-Zertifizierung
Diese 7 Gründe könnten Sie dazu bringen sich DSGVO-zertifizieren zu lassen.
1. Vertrauensaufbau bei Kunden
Kunden und Partner erkennen sofort, dass Ihre Verarbeitungsvorgänge unabhängig geprüft wurden. Das schafft messbares Vertrauen und reduziert Compliance-Anfragen.
2. Wettbewerbsvorteil
Zertifizierte Unternehmen heben sich von der Konkurrenz ab, insbesondere im B2B-Bereich, wo Geschäftskunden Nachweise verlangen. In Ausschreibungen kann ein anerkanntes Zertifikat als Nachweis berücksichtigt werden.
3. Erleichterter Nachweis der Rechenschaftspflicht
Das Siegel bestätigt durch eine unabhängige Stelle, dass die zertifizierten Verarbeitungsvorgänge die geprüften DSGVO-Anforderungen erfüllen. Es kann als Gesichtspunkt herangezogen werden, um die Erfüllung der Pflichten als Verantwortlicher nachzuweisen (Art. 24 Abs. 3DSGVO), ebenso bei Datenschutz durch Technikgestaltung (Art. 25 Abs. 3) und Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 Abs. 3). Die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO bleibt aber bestehen (Art. 42 Abs. 4 DSGVO).
4. Risikominimierung
Durch die unabhängige Prüfung werden Schwachstellen identifiziert und Bußgeldrisiken reduziert. Die Einhaltung genehmigter Zertifizierungsverfahren ist ausdrücklich ein Kriterium bei der Bemessung von Bußgeldern (Art. 83 Abs. 2 lit. j DSGVO).
5. Vertragserfüllung gegenüber Auftraggebern
Viele Auftraggeber fordern im AVV Nachweise über Datenschutzkonformität – das Siegel ist dafür ein anerkannter Nachweis (Art. 28 Abs. 5 DSGVO) und verringert den Prüfaufwand auf beiden Seiten deutlich .
6. Effizienzsteigerung
Reduzierte Prüfaufwände bei Audits und Kundenanfragen, da das Zertifikat bereits eine umfassende Prüfung dokumentiert.
7. Marketingnutzen
Das offizielle EU-Siegel kann auf der Website, in Verträgen und im Marketing eingesetzt werden – ein sichtbares Zeichen für Datenschutz-Excellence. Beachten Sie dabei die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Programmeigners und benennen Sie den zertifizierten Gegenstand klar, damit keine irreführende Werbung entsteht.
Neben der DSGVO-Zertifizierung gewinnen auch KI-spezifische Compliance-Themen an Bedeutung. Erfahren Sie mehr über unsere KI-Beratung und KI-Schulungen.
Von der DSGVO-Einführung bis zur erstenZertifizierung:
Warum hat es so lange gedauert?
Die Entwicklung eines EU-weiten Zertifizierungssystems war komplex, da:
- Einheitliche Kriterien für alle 27 EU-Mitgliedstaaten entwickelt werden mussten
- Akkreditierungsverfahren für Zertifizierungsstellen etabliert werden mussten
- EDSA-Genehmigung einen mehrstufigen Konsultationsprozess erforderte
- Nationale Datenschutzbehörden koordiniert werden mussten
Die Akkreditierung durch unabhängige Stellen und die Genehmigung durch den EDSA stellen sicher, dass die Zertifizierungen transparent, unabhängig und EU-weit vergleichbar sind.
Welche Europäischen Datenschutzsiegel gibt es?
Vom EDSA genehmigte Europäische Datenschutzsiegel (Stand Oktober 2026):
- Europrivacy (Luxemburg) – universell für Verantwortliche & Auftragsverarbeiter; seit April 2026 auch als Transferinstrument
- EuroPriSe (Deutschland) – für Verarbeitungsvorgänge von Auftragsverarbeitern
- Brand Compliance – BC 5701:2024 (Niederlande) – für Verarbeitungsvorgänge von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
Daneben gibt es nationale Zertifizierungen nach Art. 42 DSGVO, die nur im jeweiligen Mitgliedstaat genehmigt sind – in Deutschland z. B. AUDITOR für Cloud-Dienste. Den jeweils aktuellen Stand zeigt das EDSA-Register der Zertifizierungsverfahren und Datenschutzsiegel.
Europrivacy – Das universelle Datenschutzsiegel
- Entwickelt von: EuropeanCentre for Certification and Privacy (ECCP), Luxemburg
- EDSA-Genehmigung: 10. Oktober 2022 (Stellungnahme 28/2022); aktualisierte Kriterien genehmigt am 16. April 2026 (Stellungnahme 14/2026)
- Transferinstrument: Seit April 2026 als erstes EU-Siegel auch für Drittlandübermittlungen nach Art. 46 Abs. 2 lit. f DSGVO genehmigt (Stellungnahme 15/2026)
- Zielgruppe: Verantwortliche und Auftragsverarbeiter aller Branchen
- Besonderheit: Allgemeines, branchenübergreifendes Zertifizierungsschema
Die Europrivacy-Zertifizierung wurde vom European Centre for Certification and Privacy (ECCP) in Luxemburg entwickelt, ursprünglich im Rahmen eines EU-geförderten Forschungsprojekts. Das Schema ist universell einsetzbar und deckt sowohl Auftragsverarbeiter als auch Verantwortliche ab – unabhängig von der Branche.
Das Siegel gilt in allen EU-Mitgliedstaaten plus EWR und schafft einheitliche, vergleichbare Standards.
Prüfumfang Europrivacy:
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (Art. 6DSGVO)
- Zweckbindung und Datenminimierung
- Speicherfristen und Löschkonzepte
- Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design)
EuroPriSe – Spezialisiert auf Auftragsverarbeiter
- Entwickelt von: EuroPriSeCert GmbH (privat), Kriterien als nationales Schema genehmigt durch die LDI NRW (nach EDSA-Stellungnahme 25/2022)
- Zertifizierungsstelle: EuroPriSe Cert GmbH, Bonn
- Akkreditierung: Dezember 2023 durch DAkkS, Befugniserteilung durch die LDI NRW ( § 29 BDSG)
- EU-weite Anerkennung: Juli 2024 durch EDSA (Stellungnahme 19/2024)
- Zielgruppe: Primär Auftragsverarbeiter (Cloud-Anbieter, IT-Dienstleister, SaaS)
- Status: Erste akkreditierte Zertifizierungsstelle seit Dezember 2023
In Deutschland sind Zertifizierungen nach Art. 42 DSGVO seit Dezember 2023 operative Realität: Die EuroPriSe-Kriterien wurden 2022 als nationales Schema genehmigt. Die EuroPriSe Cert GmbH erhielt im Dezember 2023 als erste deutsche Stelle die Akkreditierung. Seit Juli 2024 ist EuroPriSe zusätzlich als Europäisches Datenschutzsiegel genehmigt.
Das Verfahren ist seit 2024 etabliert und aktiv:
✅ Seit Mai 2024 wurden die ersten Unternehmen offiziell zertifiziert
✅ Seit Juli 2024 ist EuroPriSe als EU-weites Datenschutzsiegel anerkannt
✅ Unternehmen können sich jetzt direkt bei akkreditierten Stellen wie EuroPriSeCert bewerben
Was macht EuroPriSe besonders?
EuroPriSe zertifiziert speziell Verarbeitungsvorgänge, die Auftragsverarbeiter für ihre Kunden durchführen. Neben dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und prüft das Schema unteranderem:
- Weisungsbefugnis des Auftraggebers
- Vertraulichkeitsverpflichtungen
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Unterauftragsverarbeiter-Management
- Unterstützung bei Betroffenenrechten
- Löschpflichten nach Vertragsende
- Nachweispflichten und Audits
Brand Compliance (BC 5701:2024) – EU-Siegel aus den Niederlanden
- Entwickelt von: Brand Compliance B.V., Niederlande
- Nationale Genehmigung: 2023 durch die niederländische Datenschutzbehörde (nach EDSA-Stellungnahme 15/2023)
- EU-weite Anerkennung: 3. Dezember 2024 durch EDSA (Stellungnahme 27/2024)
- Zielgruppe: Verarbeitungsvorgänge von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
- Hinweis: Kein Transferinstrument im Sinne von Art. 46 DSGVO
AUDITOR – Nationale Zertifizierung für Cloud-Dienste
- Entwickelt von: Forschungsprojekt AUDITOR (u. a. KIT und Universität Kassel, gefördert vom BMWK); Programmverwalter: Kompetenznetzwerk Trusted Cloud e. V.
- Genehmigung: 28. Juni 2024 durch die LDI NRW nach Befassung des EDSA
- Zertifizierungsstelle: u. a. PwC Certification Services GmbH
- Zielgruppe: Cloud-Anbieter (Auftragsverarbeiter)
- Status: Im EDSA-Register klären, ob AUDITOR als nationales Schema oder als Europäisches Datenschutzsiegel geführt wird (PwC spricht von einem „Europäischen Datenschutzsiegel“).
Europäisches Datenschutzsiegel: Vorher vs. Heute
Wie läuft die DSGVO-Zertifizierung ab? (Schritt-für-Schritt)
Dauer & Ablauf: Gesamtdauer: 3–6 Monate (abhängig von Unternehmensgröße) Vorbereitung: 4–8 Wochen | Audit: 1–2 Wochen |Entscheidung: 2–4 Wochen
Die Angaben sind unverbindliche Erfahrungswerte und hängen stark vom Schema und vom Reifegrad ab.
1. Schema wählen und Voraussetzungen prüfen
- Ist Ihr Unternehmen bei der zu zertifizierenden Verarbeitung Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher?
- Welches Zertifizierungsschema passt zu Ihrem Geschäftsmodell z.B. Europrivacy, EuroPriSe, Brand Compliance oder AUDITOR)?
- Benötigen Sie EU-weite Anerkennung (EU-Siegel) oder genügt ein nationales Schema? Nutzen Sie Drittlandtransfers?
- Kontaktieren Sie eine akkreditierte Zertifizierungsstelle (z.B. EuroPriSe Cert GmbH, PwC Certification Services)
2. Vorbereitung & Gap-Analyse
Die Vorbereitung übernehmen Sie selbst oder mit einem Datenschutzberater wie Proliance. Die Zertifizierungsstelle darf Sie nicht beraten, weil sie unabhängig und frei von Interessenkonflikten bleiben muss (Art. 43 Abs. 2 DSGVO).
- Dokumentenprüfung (Verarbeitungsverzeichnis, TOMs, AVV)
- Identifikation von Lücken (Gap-Analyse)
- Erstellung eines Maßnahmenplans
- Dauer: 4–8 Wochen (je nach Unternehmensgröße)
3. Audit vor Ort oder remote
Detaillierte Prüfung durch die Zertifizierungsstelle:
- Interviews mit Verantwortlichen (DSB, IT,Geschäftsführung)
- Technische Prüfung der TOMs(Verschlüsselung, Zugriffskontrolle)
- Überprüfung der Dokumentation
- Stichproben bei Verarbeitungstätigkeiten
- Dauer: 1–2 Wochen
4. Bewertung & Zertifikatsentscheidung
Die Zertifizierungsstelle entscheidet:
- ✅ Zertifikat erteilt: Bei vollständiger Erfüllung aller Kriterien
- ⚠️ Nachbesserung erforderlich: Bei kleineren Mängeln (mit Frist)
- ❌ Zertifikat verweigert: Bei schwerwiegenden Verstößen
Die Zertifizierungsstelle informiert die zuständige Aufsichtsbehörde über Erteilung und Widerruf (Art. 43 Abs. 1 und 5 DSGVO).
5. Gültigkeit & Überwachungsaudits
Laufzeit: Höchstens 3 Jahre (Art. 42 Abs. 7DSGVO), Verlängerung unter denselben Bedingungen möglich
Während der Gültigkeitsdauer:
- Regelmäßige Überwachungsaudits (Turnus je nach Schema, häufig jährlich)
- Meldung wesentlicher Änderungen an die Zertifizierungsstelle
- Re-Zertifizierung vor Ablauf der Gültigkeit
- Widerruf möglich, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (Art. 42 Abs. 7 DSGVO)
6. Nutzung des Siegels
Nach erfolgreicher Zertifizierung dürfen Sie:
- ✅ Das offizielle Siegel-Logo auf Ihrer Website einbinden
- ✅ Das Zertifikat in Verträgen und AVVs referenzieren
- ✅ Das Siegel im Marketing nutzen
- ✅ Aufnahme in die Liste zertifizierter Unternehmen des Programmeigners (sofern vorgesehen).
Hinweis: Das EDSA-Register nach Art. 42 Abs. 8 DSGVO führt Zertifizierungsverfahren und Siegel, nicht einzelne zertifizierte Unternehmen.
Was kostet eine EU-DSGVO-Zertifizierung?
Hinweis: Die folgenden Angaben sind unverbindliche Erfahrungswerte. Verbindliche Preise erhalten Sie nur von den Zertifizierungsstellen.
Kosten im Überblick:
- Kleine Unternehmen: 5.000–15.000 €
- Mittlere Unternehmen: 15.000–30.000 €
- Große Unternehmen: 30.000–50.000+ €
Hinzu kommen jährliche Überwachungsaudits (ca. 30–50% der Erstkosten).
Die Kosten variieren je nach:
Faktoren:
- Unternehmensgröße (Anzahl Mitarbeiter, Verarbeitungen)
- Komplexität der Datenschutzprozesse
- Zertifizierungsschema z. B. Europrivacy, EuroPriSe, Brand Compliance, AUDITOR)
- Vorbereitung (Grad der DSGVO-Konformität)
- Anzahl der zu zertifizierenden Verarbeitungsvorgänge
Typische Kostenbestandteile:
- Antragsgebühr: 500–2.000 €
- Gap-Analyse: 2.000–5.000 € (optional, aber empfohlen; durch einen Berater, nicht durch die Zertifizierungsstelle)
- Auditkosten: 5.000–25.000 € (je nach Aufwand)
- Jährliche Überwachungsaudits: 2.000–8.000 €
- Re-Zertifizierung: Ähnlich wie Erstaudit
Hinweis: Für eine individuelle Kostenschätzung kontaktieren Sie akkreditierte Zertifizierungsstellen direkt.
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten
Das Europäische Datenschutzsiegel ist eine offizielle Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO, derenKriterien vom EDSA genehmigt wurden und die von akkreditierten Stellen vergeben wird. Es bestätigt, dass Verarbeitungsvorgänge die DSGVO-Anforderungen erfüllen.
Aktuell genehmigte EU-Siegel:
· Europrivacy (Luxemburg) – universell für alle Branchen, seit 2026 auch als Transferinstrument
· EuroPriSe (Deutschland) – spezialisiert auf Auftragsverarbeiter
· Brand Compliance BC 5701:2024 (iederlande) – für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
Alle drei Siegelsind EU-weit gültig und vom EDSA genehmigt.
Proliance unterstütztSie bei der Vorbereitung mit Beratung und Software.
Der gesamte Zertifizierungsprozess dauert typischerweise 3–6 Monate bei guter Vorbereitung. Die Schritte umfassen: Gap-Analyse (4–8 Wochen), Audit (1–2Wochen) und Bewertung (2–4 Wochen). Der Aufwand hängt von Ihrer bestehenden DSGVO-Konformität ab. Gut vorbereitete Unternehmen durchlaufen den Prozess deutlich schneller. Proliance als externer Datenschutzbeauftragter begleitet Sie durch alle Phasen und reduziert Ihren internen Aufwand.
Nein, die DSGVO-Zertifizierung ist freiwillig. Allerdings:
✅ In Ausschreibungen kann sie als Nachweis berücksichtigt werden
✅ Enterprise-Kunden verlangen häufig nach Nachweisen
✅ Sie kann als als Faktor zum Nachweis der Pflichten nach Art. 24, 25, 28 und 32 DSGVO herangezogen werden
Wann ist sie besonders sinnvoll?
· Für Auftragsverarbeiter mit B2B-Fokus
· Bei internationalen Geschäftsbeziehungen
· In regulierten Branchen
· Für Startups vor Finanzierungsrunden
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Nein. Ein Zertifikat nach Art. 42 DSGVO ist ein wichtiger Faktor, um hinreichende Garantien eines Auftragsverarbeiters nachzuweisen (Art. 28 Abs. 5 DSGVO), und erleichtert die Prüfung deutlich. Sie sollten aber prüfen, ob das Zertifikat gültig ist und genau die Verarbeitung abdeckt, die Sie beauftragen. Die Verantwortung für die DSGVO-Einhaltung bleibt bestehen (Art. 42 Abs. 4 DSGVO).
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Seit April 2026 ist Europrivacy als erstes Europäisches Datenschutzsiegel auch als Transferinstrument genehmigt. Der Datenimporteur im Drittland muss zertifiziert sein und sich verbindlich verpflichten, die Garantien einzuhalten (Art. 46 Abs. 2 lit. f DSGVO). Andere Siegel, etwa Brand Compliance, sind dafür nicht genehmigt.
Der EDSA führt ein öffentliches Register aller genehmigten Zertifizierungsverfahren und Datenschutzsiegel (Art. 42 Abs. 8 DSGVO): EDSA-Register.
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