Verschwiegenheitserklärung: Muster für Mitarbeiter
Was ist eine Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeiter?
Unternehmen können ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichten. Eine Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeiter regelt, welcher Teil ihrer Beschäftigung als Geschäftsgeheimnis gesehen wird, wo die Verschwiegenheitspflicht greift und worüber sie Stillschweigen wahren müssen.
Dabei sind verschiedene Aspekte von Verschwiegenheit zu beachten. Eine Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeiter kann sich beziehen auf
- Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (z. B. Arbeitsabläufe, Erfindungen) oder
- die Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten oder anderen Mitarbeitern
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter dazu verpflichten, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln. Dies muss in einer entsprechenden Vereinbarung unterschrieben und dokumentiert werden. Für eine solche Vertraulichkeitserklärung können Sie unsere Verschwiegenheitserklärung als Muster nutzen.
So nutzen Sie unsere Vorlage für eine Verschwiegenheitserklärung nach DSGVO
Nutzen Sie unsere Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeiter als Vorlage, um sicherzustellen, dass
- in Ihrer Vertraulichkeitsvereinbarung alle relevanten Punkte aufgelistet sind
- Ihre Mitarbeiter eine Erklärung nach DSGVO unterschreiben
- das Risiko einer Datenschutzverletzung sinkt
Laden Sie einfach die Vorlage für eine Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeiter herunter und passen Sie diese an Ihr Unternehmen an.
Ist eine Verschwiegenheitserklärung das gleiche wie die Vertraulichkeitsklausel im Arbeitsvertrag?
Die Vertraulichkeitsvereinbarung für Mitarbeiter ist nicht zu verwechseln mit der Vertraulichkeitserklärung zur Wahrung des Betriebsgeheimnisses, die in jedem Arbeitsvertrag enthalten ist. Für den sicheren Umgang mit sensiblen Daten verlangt die DSGVO stattdessen eine gesonderte Vereinbarung.
Für wen ist die Verpflichtung auf Vertraulichkeit relevant?
Diese ist vor allem für Mitarbeiter relevant, die mit der
- Erhebung,
- Speicherung und
- Weiterverarbeitung
von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Dazu gehören auch die Verarbeitungstätigkeiten von Aushilfen, Praktikanten oder Freelancern. Auch diese Prozesse müssen gemäß Art. 28 DSGVO genau dokumentiert werden.
Noch mehr Schutz für interne Daten: Mitarbeiter schulen und Datenpannen vermeiden
Um den Schutz von personenbezogenen Daten in Unternehmen zu gewährleisten, sieht Art. 24 DSGVO unter anderem sogenannte technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) vor. Dazu gehört gemäß Art. 39 DSGVO auch die Pflicht des Verantwortlichen, die Mitarbeiter für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren – zum Beispiel im Rahmen einer Datenschutzschulung.
Auch wenn diese Pflicht den Verantwortlichen des Unternehmens trifft, so wird die Datenschutzschulung üblicherweise durch den Datenschutzbeauftragten durchgeführt. Nur dann kann der Datenschutz im Unternehmen funktionieren und das Risiko einer Datenpanne minimiert werden.
Jetzt informieren: Ist ein externer Datenschutzbeauftragter die richtige Wahl für Ihr Unternehmen?








