Darf der Arbeitgeber nach meiner Impfung fragen?
Letztes Update:
23
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04
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2024
Lesezeit:
0
Min
Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Impfung informieren? Die Frage ist knifflig und die Gesetzeslage dazu dynamisch – wir erklären, was bei der Abfrage des Impfstatus erlaubt ist und was nicht.

Die wichtigsten Erkenntnisse
- Arbeitgeber darf unter speziellen Umständen Impfstatus abfragen.
- Impfstatus ist durch Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders geschützt.
- § 26 Abs. 3 BDSG erlaubt Abfrage bei besonderem Informationsanspruch.
- Nur im Gesundheitsbereich darf nach Impfstatus gefragt werden.
- Arbeitnehmer müssen nicht proaktiv über Impfung informieren.
- Item A
- Item B
- Item C
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