Darf der Arbeitgeber nach meiner Impfung fragen?

Letztes Update:
23
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04
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2024
Lesezeit:
0
Min
Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Impfung informieren? Die Frage ist knifflig und die Gesetzeslage dazu dynamisch – wir erklären, was bei der Abfrage des Impfstatus erlaubt ist und was nicht. 
Darf der Arbeitgeber nach meiner Impfung fragen?
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Arbeitgeber darf unter speziellen Umständen Impfstatus abfragen.
  • Impfstatus ist durch Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders geschützt.
  • § 26 Abs. 3 BDSG erlaubt Abfrage bei besonderem Informationsanspruch.
  • Nur im Gesundheitsbereich darf nach Impfstatus gefragt werden.
  • Arbeitnehmer müssen nicht proaktiv über Impfung informieren.

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Alexander Ingelheim
Co-Founder & CEO
Alexander Ingelheim ist Co-Gründer und CEO von Proliance. Sein Antrieb von Anfang an: Unternehmen bei den Hürden und Herausforderungen des Themas Datenschutz und der DSGVO zu unterstützen. Er bringt umfassende Erfahrungen aus seiner Tätigkeit in der internationalen Beratung mit, darunter Positionen bei Bregal Unternehmerkapital GmbH und McKinsey & Company. Darüber hinaus ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV & DEKRA).
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