Datenschutzbeauftragter nach DSGVO: Definition, Arten und rechtliche Grundlagen

Letztes Update:
03.03.2026
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Was ist ein Datenschutzbeauftragter nach DSGVO und was unterscheidet betriebliche Datenschutzexperten von anderen Stellen? Dieser Artikel bringt Klarheit.
Datenschutzbeauftragter nach DSGVO: Definition, Arten und rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Ein Datenschutzbeauftragter nach DSGVO ist eine unabhängige Instanz zur Überwachung des Datenschutzes
  • Es gibt betriebliche, Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte.
  • Die Artikel 37 bis 39 der DSGVO regeln Benennung, Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen.
  • Viele Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.  
  • Datenschutzbeauftragte können intern oder extern bestellt werden.

Was ist ein Datenschutzbeauftragter nach DSGVO?

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine fachkundige Person, die Unternehmen und Organisationen bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben unterstützt und überwacht. Die rechtliche Grundlage für diese Position bilden die Artikel 37 bis 39 DSGVO sowie ergänzende nationale Regelungen im Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu).

Der DSB fungiert dabei als Kontrollinstanz für die Einhaltung der DSGVO, als Berater für die Geschäftsführung und Mitarbeiter sowie als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen. Er vermittelt zwischen Unternehmen und Datenschutzbehörden und nimmt eine Schlüsselrolle im betrieblichen Datenschutzmanagement ein.  

Wichtig: Ein DSB hat eine besondere Stellung im Unternehmen. Ein DSGVO-Beauftragter muss unabhängig und weisungsfrei agieren. Ein interner DSB obliegt außerdem einem besonderen Kündigungsschutz.

Welche Arten von Datenschutzbeauftragten gibt es?

Datenschutzbeauftragte findet man in Deutschland und Europa in verschiedenen Unternehmen und Institutionen. Folgende Arten sollten Sie kennen:

Betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter

Der betriebliche oder behördliche Datenschutzbeauftragte wird von Unternehmen oder öffentlichen Stellen gemäß Art. 37 DSGVO benannt. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften innerhalb der Organisation und berät die Geschäftsführung.  

DSB bei Aufsichtsbehörden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene

Neben den betrieblichen DSB gibt es staatliche Aufsichtsbehörden auf verschiedenen Ebenen:

  • Landesdatenschutzbeauftragte: Jedes Bundesland hat eine eigene Aufsichtsbehörde für öffentliche Stellen des Landes.
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB): Überwacht die EU-Institutionen und sorgt für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften innerhalb der EU-Organe.

Diese Aufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung der DSGVO, verhängen Bußgelder und geben Leitlinien heraus. Sie sind jedoch nicht die Datenschutzbeauftragten einzelner Unternehmen.

Was müssen Unternehmen bei der Benennung ihres Datenschutzbeauftragten beachten?

Besonders im Beschäftigtendatenschutz und bei der Benennungspflicht für DSB gibt es nationale Besonderheiten, die bei der Umsetzung im Unternehmen berücksichtigt werden müssen. Fest steht aber: Unternehmen können ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowohl intern als auch extern bestellen. Während ein interner DSB ein regulärer Angestellter des Unternehmens ist, wird ein externer DSB im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses beauftragt.

Welche Aufgaben übernimmt ein DSGVO-Beauftragter?

Als Experte für den Datenschutz hat ein Datenschutzbeauftragter die Aufgaben, die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO und der sonstigen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Unternehmen sicherzustellen und Datenschutzverletzungen zu verhindern. Er gilt zudem als Vermittler zwischen Unternehmen, Betroffenen und Aufsichtsbehörden.

Um seine Aufgabe effizient und korrekt erfüllen zu können, muss der DSB bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Expertenstatus: Die Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten kann durch Schulungen und Fortbildungen nachgewiesen werden. Offizielle Prüfsiegel von TÜV oder DEKRA bestätigen den Expertenstatus, stärken das Vertrauen und zeigen die formale Fachkunde gegenüber Aufsichtsbehörden.
  • Fachliche Eignung: Der Datenschutzbeauftragte nach DSGVO muss eine umfassende Fachkunde im innerbetrieblichen Datenschutz mitbringen. Zudem sind das Interesse und das 100%ige Verständnis der Datenschutzmaterie unabdingbar.
  • Kommunikationsfähigkeiten: Datenschutz in Unternehmen besteht zum großen Teil aus Optimierung und der gemeinschaftlichen Umsetzung des Datenschutzmanagements. Damit dies gelingen kann, braucht der DSB ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, um die Lösungs- und Verbesserungsvorschläge im Unternehmen begründen und implementieren zu können.

Was droht, wenn kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde?

Wenn Ihr Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, obwohl Sie von Gesetzes wegen dazu verpflichtet wären, kann das schnell teuer werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist dann berechtigt, diesen Verstoß zu ahnden.

In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass Datenschutzbeauftragte auch persönlich in die Verantwortung genommen werden können, etwa bei grober Pflichtverletzung. Deshalb sind eine professionelle, lückenlose Arbeitsweise und eine kontinuierliche Weiterbildung essenziell.

Setzen Sie beim betrieblichen Datenschutz am besten auf einen externen Datenschutzbeauftragten. So ist sichergestellt, dass Ihr Datenschutzexperte rechtlich auf dem aktuellen Stand ist, sich auf eigene Kosten weiterbildet und Ihr Unternehmen effizient beraten kann.

Häufige Fragen

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten

Ist ein Datenschutzbeauftragter für alle Unternehmen Pflicht?

Ab wann ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist, hängt unter anderem von der Unternehmensgröße ab. Unternehmen, die regelmäßig besonders sensible Daten verarbeiten oder mehr als 20 Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten beschäftigen, sind nach DSGVO zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Proliance unterstützt Sie gerne mit einer DSGVO-Beratung oder externen Experten.

Wer kann Datenschutzbeauftragter nach DSGVO sein?

Datenschutzbeauftragte müssen bestimmte Qualifikationen mitbringen. Zwar ist es nicht zwingend notwendig, doch viele Beauftragte für den Datenschutz sind Volljuristen. Wichtig ist, dass sie eine Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes ausüben. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten wie den zertifizierten Experten von Proliance, müssen Sie sich um Qualifikationen und Weiterbildungen keine Gedanken machen – das übernehmen wir für Sie.

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