Bundesdatenschutz­beauftragter (BfDI): Wer kümmert sich außerhalb von Unternehmen um den Datenschutz?

Letztes Update:
02.03.2026
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Datenschutzbeauftragte gibt es nicht nur in Betrieben. Auf Landes- und Bundesebene gibt es den Bundesdatenschutzbeauftragten und Landesschutzbeauftragte. Erfahren Sie, warum Ihr Datenschutzbeauftragter diese Stellen kennen sollte.
Bundesdatenschutz­beauftragter (BfDI): Wer kümmert sich außerhalb von Unternehmen um den Datenschutz?
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) ist eine Datenschutzbehörde, die andere Bundesbehörden überwacht und berät.
  • Der BfDI führt Sicherheitsüberprüfungen durch, die auch private Unternehmen betreffen können, wenn diese mit sicherheitsrelevanten Bundesstellen arbeiten.  
  • Die meisten Unternehmen fallen unter die Zuständigkeit der Landesdatenschutzbeauftragten.
  • Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist der offizielle Ansprechpartner zwischen Unternehmen und Aufsichtsbehörde.
  • Stellungnahmen des BfDI zeigen frühzeitig, welche Datenschutzthemen politisch und rechtlich relevant werden können.

Bundesbeauftragter für Datenschutz: Wer oder was steckt dahinter?

Die amtliche Bezeichnung für den Bundesdatenschutzbeauftragten lautet „Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)“. Dabei handelt es sich streng genommen nicht um eine einzelne Person, sondern um eine Bundesbehörde. Genauer gesagt die oberste Bundesbehörde in Sachen Datenschutz.  

Das damit verbundene Amt und der Vorsitz der Behörde hat allerdings eine natürliche Person inne. Aktuell (Stand 2026) bekleidet Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider das Amt. Als eine unter wenigen Bundesbehörden haben die Behörde und ihre Führung ihren Sitz nicht in Berlin, sondern in Bonn.

Wer ernennt den Bundesdatenschutzbeauftragten?

Bundesdatenschutzbeauftragte werden von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Ein Bundesdatenschutzbeauftragter darf sich insgesamt zweimal für jeweils fünf Jahre in das Amt wählen lassen.  

Welche Aufgaben hat der Bundesdatenschutzbeauftragte?

Als Bundesdatenschutzbeauftragter ist der jeweilige Amtsinhaber für die Kontrolle und Beratung von Bundesbehörden, anderen öffentlichen Stellen des Bundes sowie Telekommunikations- und Postdienstunternehmen in Sachen Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig.  

Darüber hinaus führt er Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes durch, die auch private Unternehmen betreffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Privatunternehmen Aufträge für den Bund übernehmen.

Auch wenn ein Bundesdatenschutzbeauftragter formal gesehen die oberste Behörde in Sachen Datenschutz ist, obliegt die Kontrolle des Datenschutzes in der Privatwirtschaft allgemein dem jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten.

Wie arbeiten Bundesdatenschutzbeauftragter und Landesdatenschutzbeauftragte zusammen?

Die Datenschutzaufsicht in Deutschland ist föderal organisiert: Bund und Länder haben jeweils eigene Aufsichtsbehörden, die unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche abdecken. Diese Kompetenzverteilung folgt der im Grundgesetz festgelegten Verwaltungsstruktur.

Im Bereich Datenschutz führt das dazu, dass der jeweilige Landesdatenschutzbeauftragte neben der Kontrolle der Privatwirtschaft auch die jeweiligen Landesbehörden datenschutzrechtlich überwacht und berät. Bundesdatenschutzbeauftragter, Landesdatenschutzbeauftragte und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht kommen in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder regelmäßig zusammen. Dieses Gremium befasst sich mit aktuellen Entwicklungen im Datenschutz und verfasst Stellungnahmen dazu.

Welche Rolle spielen Datenschutzbeauftragte für den Bundesdatenschutz?

Die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in diesem Geflecht von verschiedenen Datenschutzbeauftragten lässt sich klar umschreiben: Er sorgt für die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen und ist in dieser Funktion auch Ansprechpartner des überwachenden Landesdatenschutzbeauftragten.

Warum Unternehmen über Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragte Bescheid wissen sollten

Obwohl privatwirtschaftliche Unternehmen im betrieblichen Alltag wenig mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zu tun haben, sollten dieses Amt und seine Funktion bekannt sein. Das Amt trägt zur Meinungsbildung im Datenschutz bei und wirkt auf politische Kräfte ein.  

Man kann also anhand der Aktivitäten des Bundesdatenschutzbeauftragten gut erkennen, wo aktuell Brennpunkte im Datenschutz liegen. So hat die aktuell amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte in der Vergangenheit Stellung zur NIS2-Umsetzung und zu KI-Themen bezogen.

Die vorausschauende Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz lohnt sich für Unternehmen. Denn der Datenschutz und seine proaktive Umsetzung in Unternehmen werden immer mehr zu einem harten Wettbewerbsfaktor: Sowohl Kunden als auch Geschäftspartner schätzen vorbildliche Datenschutzmaßnahmen in Unternehmen.  

Wer im Blick behält, was ein Bundesdatenschutzbeauftragter in der Öffentlichkeit zu manchen datenschutzrechtlichen Problemen zu sagen hat, kann ein besseres Gespür für den Datenschutz entwickeln und frühzeitig Trends erkennen. Dafür brauchen Sie keinen Bundesdatenschutzbeauftragten, sondern einen effizienten betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Proliance stellt Ihnen zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte zur Seite, die Sie bei allen DSGVO-Anforderungen unterstützen. Mühelos, rechtssicher und mit Beratung aus einer Hand.

Häufige Fragen

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten

Was ist ein Bundesdatenschutzbeauftragter und welche Aufgaben hat er?

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) ist die oberste Bundesbehörde für Datenschutz. Er kontrolliert und berät Bundesbehörden, öffentliche Stellen des Bundes sowie Telekommunikations- und Postdienstunternehmen. Der BfDI führt auch Sicherheitsüberprüfungen durch, die private Unternehmen betreffen können. Um den betrieblichen Datenschutz und die Einhaltung der DSGVO-Anforderungen in Unternehmen kümmern sich interne oder externe Experten wie die zertifizierten Datenschutzbeauftragten von Proliance.

Was ist der Unterschied zwischen Bundesdatenschutzbeauftragtem und Landesdatenschutzbeauftragten?

Der BfDI überwacht Bundesbehörden und bundesrelevante Stellen. Landesdatenschutzbeauftragte kontrollieren die Privatwirtschaft und Landesbehörden. Die Datenschutzaufsicht ist föderal organisiert: Die meisten Unternehmen fallen unter die Zuständigkeit der Landesdatenschutzbeauftragten. Betriebliche Datenschutzbeauftragte sind offizielle Ansprechpartner zwischen Unternehmen und Landesbehörde. Proliance bietet externe DSB als professionellen Draht zur Aufsichtsbehörde.

Warum sollten Unternehmen den Bundesdatenschutzbeauftragten kennen?

Der BfDI trägt zur Meinungsbildung im Datenschutz bei und zeigt durch Stellungnahmen frühzeitig datenschutzrechtliche Trends. Unternehmen können so Brennpunkte erkennen und proaktiv reagieren. Ein effizienter betrieblicher DSB behält relevante Entwicklungen im Blick. Proliance stellt externe Datenschutzbeauftragte, die Sie rechtssicher und vorausschauend beraten, damit Ihre Mitarbeiter sich weiter auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

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