EU-Vertreter nach DSGVO

Warum wir Ihre beste Lösung auf dem Weg zum EU-Vertreter sind.
Ihre Ansprechpartner für alle Compliance-Fragen


Dennis Zwirner


Marcus Geck


Gregor Hofmann


Miriam Massarski


Hischam El-Danasouri


Katharina Schreiner
Was steckt hinter dem EU-Vertreter Modell?
Um einen einheitlichen europäischen Datenschutzstandard zu schaffen, gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht nur für Dienstleister mit Niederlassung in der Europäischen Union. Auch Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ohne europäische Niederlassung werden mit verschiedenen Pflichten belegt, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Vor diesem Hintergrund ist das sogenannte EU-Vertreter-Modell normiert. Unternehmen aus dem EU-Ausland haben die Aufgabe, einen in der EU niedergelassenen Vertreter zu ernennen.
Wer muss einen EU-Vertreter benennen?
Ihre All-in-One Lösung Datenschutz in der EU

Nutzen Sie unser Knowhow
Als Ihr EU-Vertreter bieten wir Ihnen nicht nur Rechtssicherheit, sondern helfen Ihnen auch dabei, Ressourcen zu sparen. Statt eine interne Person umfangreich zu schulen und mit rechtlichen Verantwortlichkeiten zu belasten, können Sie auf erfahrene Experten vertrauen. Wir kennen die aktuellen DSGVO-Anforderungen und bleiben stets auf dem neuesten Stand.
Sie sind sich unsicher, ob Sie einen EU-Vertreter stellen müssen?
In einigen Fällen besteht keine Pflicht zur Bestellung eines EU-Vertreters. Das gitl für Behörden/öffentlichen Stellen, falls die Verarbeitung sensitiver Daten nur gelegentlich und in geringem Umfang erfolgt, oder die Datenverarbeitung voraussichtlich zu keinem Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Sie sind sich unsicher? Wir beraten Sie gern!


Risiko minimieren und empfindliche Strafen verhindern
Mit uns als Ihrem professionellen EU-Vertreter an Ihrer Seite sichern Sie sich Rechtssicherheit. Sie erfüllen die DSGVO-Anforderungen und vermeiden potenzielle Bußgelder.
Bleiben Sie flexibel und effizient
Sie können sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während Datenschutzfragen von uns auch proaktiv vorangetrieben werden.

Was unsere über 2.500 Kunden wirklich weiterbringt
Immer die passende Lösung für Ihr Unternehmen
Die Kosten sind vom jeweiligen Beratungsbedarf eines Unternehmens abhängig. Die Branche ist ein guter Indikator für den tatsächlichen Beratungsbedarf und damit für die monatlichen Kosten.
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene
- Weiterleitung von Anfragen an das Nicht-EU-Unternehmen
- Initiale Erstellung und laufende Aktualisierung des VVT
- Vorhalten des VVT und Weiterleitung an die Aufsichtsbehörde bei Anforderung
- Datenschutzrechtliche Beratung zur Geschäftstätigkeit in der EU
- Initiale Expertenbewertung der EU-Website inklusive Empfehlungen
- Reporting und Alarmierung bei kritischen Änderungen
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten
Die Implementierungsdauer hängt von Ihrem Datenverarbeitungsumfang ab:
Typischer Prozess:
- Woche 1–2: Onboarding & Dokumentation Ihrer Verarbeitungstätigkeiten
- Woche 2–3: Erstellung Verfahrensverzeichnis (VVT)
- Woche 3–4: Website-Audit & Datenschutz-Bewertung
- Ab Woche 4: Vollständig einsatzbereit
Aufwand für Ihr Unternehmen: Minimal – Proliance übernimmt die Dokumentation und rechtliche Beratung. Sie konzentrieren sich auf Kernaufgaben.
Rechtssicherheit: Mit unseren TÜV- und DEKRA-zertifizierten Experten haben Sie einen zuverlässigen Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden.
Nein – nicht automatisch. Die DSGVO sieht Ausnahmen vor:
Szenarien ohne EU-Vertreter-Pflicht:
- Gelegentliche Verarbeitung in geringem Umfang
- Keine sensitiven Daten (z.B. nur Newsletter-Abos)
- Verarbeitung mit minimalem Risiko für Betroffene
Szenarien mit EU-Vertreter-Pflicht:
- Regelmäßige/umfangreiche Datenverarbeitung
- Verarbeitung sensibler Daten (Gesundheit, Finanzen)
- Automatisierte Entscheidungsfindung
- Großflächiges Monitoring von Personen
Unsicherheit? Proliance berät Sie, ob Ihre Verarbeitung eine Pflicht auslöst – mit klarer rechtlicher Einschätzung.
Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter ohne europäische Niederlassung müssen einen EU-Vertreter benennen, wenn sie personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten.
Ausnahmen – kein EU-Vertreter erforderlich bei:
- Behörden/öffentliche Stellen
- Gelegentliche und geringe Verarbeitung sensitiver Daten
- Verarbeitung mit voraussichtlich keinem Risiko für Rechte und Freiheiten
Rechtssicherheit: Mit Proliance als zertifiziertem EU-Vertreter erfüllen Sie alle DSGVO-Anforderungen und vermeiden empfindliche Bußgelder.















