Aufbewahrungsfristen & Löschfristen nach DSGVO: So behalten Sie den Überblick

- Personenbezogene Daten dürfen nur gespeichert werden, solange eine rechtliche Grundlage dies erlaubt.
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus der AO oder dem HGB stellen einen berechtigten Speicherzweck dar und verschieben den Zeitpunkt der Löschung personenbezogener Daten.
- Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lösch- und Archivierungspraxis nachvollziehbar und DSGVO-konform ist.
- Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind Daten DSGVO-konform zu löschen oder physisch zu vernichten.
- Ein strukturiertes, systemgestütztes Löschkonzept schafft Transparenz.
- Item A
- Item B
- Item C
Schnellübersicht: Das Wichtigste auf einen Blick
Warum Löschfristen oft missverstanden werden
Immer mehr Unternehmen setzen auf datengetriebene Geschäftsmodelle und müssen dafür eine Vielzahl personenbezogener Daten verarbeiten. Doch bei der Verarbeitung und Speicherung gelten strenge Spielregeln. So ist eine rechtliche Grundlage erforderlich, die überhaupt rechtfertigt, dass Daten gespeichert werden. Entfällt diese Grundlage, greift das Löschgebot der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Die betreffenden Daten müssen gelöscht werden.
Doch in der Praxis kollidiert dieses Löschgebot häufig mit gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, wie z. B.:
- Rechnungen: 10 Jahre Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO)
- Lohnunterlagen: 6 Jahre nach Ende des Kalenderjahres
- Arbeitsverträge: Bis 3 Jahre nach Vertragsende (Verjährungsfrist)
Verantwortliche, die hier keine klaren Regeln definieren und umsetzen, riskieren Bußgelder und Reputationsverluste für ihre Organisation.
Aufbewahrungsfristen laut DSGVO: Das Grundprinzip
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie lange personenbezogene Daten aufbewahrt werden dürfen, um damit etwa Geschäfte oder interne Vorgänge nachweisen zu können. Grundsätzlich erlaubt die DSGVO die Verarbeitung nur unter den in Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO benannten Bedingungen: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke verarbeitet werden (Zweckbindung) und nur, solange diese Zwecke bestehen (Speicherbegrenzung). Die DSGVO-Speicherfrist endet grundsätzlich mit Wegfall der Rechtsgrundlage.
Wichtig: Die DSGVO legt keine konkreten Fristen fest – sie definiert nur das Prinzip.
Gleichzeitig müssen Organisationen sich an gesetzliche Vorgaben halten, wenn es etwa um die Aufbewahrungspflicht von Personalakten, Steuerunterlagen oder Geschäftsberichte geht. Diese Pflichten schaffen eine neue, eigenständige Zweckbindung.
Das bedeutet: Die Aufbewahrungsfristen treten also an die Stelle der DSGVO-Zweckbindung: Solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, ist die Speicherung personenbezogener Daten weiterhin zulässig, auch wenn der ursprünglich Verarbeitungszweck bereits erfüllt ist. Sind jedoch auch diese Fristen abgelaufen, müssen die Daten endgültig gelöscht oder datenschutzkonform vernichtet werden.
Welche Rechtsgrundlagen bestimmen die Aufbewahrungsdauer?
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus verschiedenen Vorschriften, darunter:
- Abgabenordnung (AO) – insbesondere § 147 AO
- Handelsgesetzbuch (HGB) – §§ 238, 257 HGB
- Einkommensteuergesetz (EStG)
Diese Rechtsgrundlagen gelten unabhängig davon, ob Daten in Papierform oder digital gespeichert sind.
Achtung, Stolperfalle: Nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO müssen Unternehmen in Datenschutzinformationen für Betroffene auf Datenverarbeitungen zur Erfüllung konkreter Aufbewahrungspflichten hinweisen. Wer diese Informationspflicht missachtet, riskiert ebenfalls Bußgelder.
Welche Rolle spielen die GoBD?
Im Zusammenhang mit steuerlich relevanten Unterlagen gelten zusätzlich die Vorgaben der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Die GoBD definieren keine Fristen, sondern regeln wie Daten revisionssicher aufzubewahren sind – z. B. unveränderbar, jederzeit abrufbar, vollständig.
Aktuelle Aufbewahrungsfristen für Dokumente im Überblick (Stand 2025)
Eine einheitliche Regelung für Aufbewahrungsfristen in Unternehmen gibt es nicht. Denn je nach Dokument und Vorschrift gilt eine andere Aufbewahrungsdauer. Die IHK stellt regelmäßig aktualisierte Übersichten zur Verfügung. Verantwortliche können darüber hinaus ihre Steuerberatung um eine individuelle Einschätzung bitten.
Im Folgenden fassen wir einige Aufbewahrungsfristen für typische Unternehmensdokumente zusammen, die in der Regel personenbezogene Daten enthalten.

Wichtig: Fristen beginnen häufig erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein Vorgang abgeschlossen wurde – nicht mit dem Datum des Vorgangs selbst.
Beispiel: Eine Rechnung vom 15. März 2025 muss bis zum 31. Dezember 2035 aufbewahrt werden (10 Jahre ab Ende 2025).
Die konkreten Anforderungen an die Aufbewahrungsform ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Gesetzen. Für die Dauer der Aufbewahrung gilt jedoch: Dokumente müssen unabhängig von ihrer Aufbewahrungsform jederzeit lesbar, vollständig und zugänglich sein.
Was passiert nach Fristablauf?
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist endet auch die rechtliche Grundlage für die Speicherung der betroffenen Daten. Diese müssen nun gelöscht oder datenschutzkonform vernichtet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Daten analog oder digital vorliegen. Entscheidend ist, dass sie vollständig, nachvollziehbar und sicher entfernt werden.
So löschen Sie DSGVO-konform:
- Elektronische Daten: Mehrfaches Überschreiben, sicheres Löschen von Datenträgern
- Papierunterlagen: Schreddern nach DIN 66399 (Sicherheitsstufe mind. P-4 für personenbezogene Daten)
- Backups & Archive: Auch hier müssen Daten nach Fristablauf entfernt werden
Die Maßnahmen und der Zeitpunkt der Löschung sollten dokumentiert werden. Um sicherzugehen, dass Sie den Prozess der Vernichtung datenschutzkonform und zum richtigen Zeitpunkt durchführen und ihn sauber dokumentieren, hilft ein strukturiertes Löschkonzept, die Übersicht zu behalten.
Was ist bei Datenvernichtung durch Dienstleister zu beachten?
Bei der Datenvernichtung können Unternehmen auf externe Dienstleister zurückgreifen. Allerdings müssen sie dafür einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) abschließen, da es sich in diesem Fall um eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO handelt.
Checkliste: Aufbewahrungs- und Löschfristen richtig managen
So behalten Sie den Überblick über Fristen und erfüllen DSGVO- sowie gesetzliche Anforderungen:
✅ Datenarten identifizieren: Welche personenbezogenen Daten speichern Sie? (z. B. Kundendaten, Personalakten, Rechnungen)
✅ Rechtsgrundlage prüfen: Welche Aufbewahrungsfristen gelten (DSGVO, HGB, AO, branchenspezifische Vorschriften)?
✅ Löschkonzept erstellen: Definieren Sie Prozesse und Verantwortlichkeiten für regelmäßige Löschungen
✅ Fristen überwachen: Nutzen Sie Software oder automatisierte Erinnerungen
✅ Dokumentation: Halten Sie fest, wann und wie Daten gelöscht wurden
✅ Mitarbeitende schulen: Sensibilisieren Sie Ihr Team für Datenschutz und Löschpflichten
Ein strukturiertes Löschkonzept sorgt für Klarheit und Rechtskonformität. Vor allem, wenn externe Datenschutzbeauftragte bei der Erarbeitung eines solchen Konzepts unterstützen. Mit ihrer Erfahrung und dem Wissen über verschiedene Dokumenten- und Datenarten übersetzen sie die Anforderungen der DSGVO mühelos in die Praxis von Unternehmen. Dadurch ist jederzeit klar,
- welche Datenschutz-Aufbewahrungsfristen gelten und
- welche Prozesse für die Einhaltung von gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschpflichten notwendig sind.
Noch effizienter gelingt die Aufbewahrung von Daten mit Softwarelösungen, die DSGVO-Aufbewahrungsfristen automatisch berücksichtigen und Fristen überwachen.
Fazit: Datenschutz + Compliance = Rechtssicherheit
Aufbewahrungsfristen und Löschpflichten in Einklang zu bringen, ist eine der zentralen Herausforderungen im Datenschutz. Doch mit einem strukturierten Löschkonzept, klaren Prozessen und – wo nötig – professioneller Unterstützung durch externe Datenschutzbeauftragte schaffen Sie Rechtssicherheit und vermeiden Bußgelder.
Die wichtigsten Schritte:
- Datenarten identifizieren und Rechtsgrundlagen prüfen
- Lösch- und Aufbewahrungsfristen definieren
- Prozesse automatisieren (z. B. mit Softwarelösungen)
- Dokumentation sicherstellen
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Die DSGVO definiert keine konkreten Aufbewahrungsfristen. Sie fordert jedoch Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Verarbeitungszweck erforderlich sind. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus HGB oder AO (z. B. 10 Jahre für Rechnungen) gelten als berechtigter Speicherzweck und verschieben die Löschfrist entsprechend. Proliance unterstützt Sie mit Externer-DSB-Beratung und Software-Lösungen beim Fristenmanagement.
Geschäftsunterlagen müssen – ob analog oder digital – jederzeit abrufbar, lesbar, vollständig, unveränderbar und nachvollziehbar sein. Daten sind aus operativen Systemen in revisionssichere Archivsysteme zu überführen. Die Anforderungen ergeben sich aus den GoBD. Eine bloße Ablage ohne Zugriffskontrolle reicht nicht aus. Proliance bietet Software-Lösungen für Dokumentenmanagement und Asset-Management, die GoBD-Konformität sicherstellen und rechtssichere Archivierung ermöglichen.
Nach Fristablauf endet der legitime Speicherzweck – die Löschfrist beginnt. Personenbezogene Daten müssen dann DSGVO-konform gelöscht oder datenschutzkonform vernichtet werden (z. B. Schreddern nach DIN 66399, sicheres Überschreiben). Bei externen Dienstleistern ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Ein professionelles Löschkonzept vermeidet Risiken. Proliance unterstützt mit Externer-DSB-Beratung, Dokumentation und automatisierter Fristenüberwachung per Software.
Die Löschpflicht greift, sobald der Verarbeitungszweck entfällt, keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist mehr gilt oder eine Einwilligung widerrufen wurde. Beispiel: Rechnungen nach 10 Jahren (§ 147 AO), Bewerbungsunterlagen nach Absage. Nach Fristablauf müssen Daten DSGVO-konform gelöscht oder vernichtet werden. Ein strukturiertes Löschkonzept schafft Rechtssicherheit. Proliance unterstützt mit automatisierter Fristenüberwachung, Dokumentation und Externer-DSB-Beratung.
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