DSGVO-Bußgeld: Welche Datenschutz-Strafen drohen bei Verstößen?

Letztes Update:
28.04.2026
Bußgelder sind neben strafrechtlichen Sanktionen typische Instrumente, um Rechtsvorschriften in der Praxis durchzusetzen. Auch die DSGVO und das BDSG sehen Bußgelder vor. Welche Datenschutz-Strafen drohen können und wonach sich die Höhe möglicher Bußgelder richtet, zeigt diese Übersicht.
DSGVO-Bußgeld: Welche Datenschutz-Strafen drohen bei Verstößen?
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Der Bußgeldkatalog der DSGVO sieht Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes vor.
  • Bußgelder werden durch Aufsichtsbehörden erteilt.
  • Verstöße, die Bußgelder nach sich ziehen können, sind unter anderem fehlende Datenschutzerklärung oder unverschlüsselte Datenübertragungen.
  • Weitere Konsequenzen bei Datenschutzverstößen: Bußgelder, Schadensersatz, Imageverlust, arbeitsrechtliche Strafen und strafrechtliche Sanktionen.
  • EU-Mitgliedstaaten können neben DSGVO-Bußgeldern eigene Sanktionen festlegen.

Kann bei einem Verstoß gegen Datenschutz ein Bußgeld drohen?

Verstoßen Unternehmen gegen die Datenschutzgrundverordnung, weil sie beispielsweise personenbezogene Daten nicht nach DSGVO-Vorgaben verarbeiten, droht ihnen ein Bußgeld.

In der Praxis drohen Datenschutz-Strafen zum Beispiel, wenn:

  • eine fehlerhafte Datenschutzerklärung auf der Unternehmens-Website eingebunden ist oder gänzlich fehlt;
  • personenbezogene Daten über Kontaktformulare unverschlüsselt übertragen werden;
  • kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde, obwohl das Unternehmen dazu verpflichtet wäre oder
  • eine Datenschutzverletzung vertuscht wurde.
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Welche Strafen und Konsequenzen sind beim Verstoß gegen den Datenschutz möglich?

Bei Verstößen gegen Kernpflichten (Art. 83 Abs. 2 DSGVO) drohen Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres – es gilt der höhere Wert. Dazu zählen etwa Verstöße gegen die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Einwilligung oder die Betroffenenrechte.

Andere Verstöße (Art. 83 Abs. 3 DSGVO) ziehen Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich. Auch hier gilt der höhere Wert. Dies betrifft etwa Verstöße gegen Dokumentationspflichten oder Meldepflichten.

Das bisher höchste DSGVO-Bußgeld von 1,2 Milliarden Euro wurde gegen Meta verhängt.

Weitere mögliche Konsequenzen

  • Anordnungen der Aufsichtsbehörde: Behörden können beispielsweise Maßnahmen zur Mängelbeseitigung, Einschränkung oder Verbot von Datenverarbeitungen anordnen
  • Schadensersatz: Betroffene können unter Umständen materiellen und immateriellen Schadenersatz verlangen; bei vielen Betroffenen kann das schnell hohe Summen ergeben
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen: Bei Verstößen durch Mitarbeitende sind je nach Schwere Abmahnungen oder (außerordentliche) Kündigungen möglich.
  • Reputations- und Geschäftsschäden: Öffentlich bekannt gewordene Vorfälle können Vertrauen kosten und zu Umsatz- oder Vertragsnachteilen führen
  • „DSGVO-Abmahnung“: Bei bestimmten, nach außen sichtbaren Datenschutzverstößen wie Fehlern in der Datenschutzerklärung können Wettbewerber unter Umständen eine Abmahnung eine Abmahnung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend machen – nicht auf Basis der DSGVO selbst
  • Strafrechtliche Sanktionen (nationale Ebene): Nach § 44 BDSG drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bei vorsätzlichen Verstößen gegen Datenschutzpflichten

Je nach Umständen können außerdem interne Regress- oder Haftungsfragen relevant werden.

Bußgeldkatalog Datenschutz: Wonach richtet sich die Bußgeldhöhe bei einem Datenschutzverstoß?

Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, kann stark variieren. Maßgeblich sind die Bemessungskriterien nach Art. 83 Abs. 2 DSGVO. Dieser Kriterienkatalog gibt den Datenschutzbehörden einen Ermessensspielraum.

Berücksichtigt werden dabei insbesondere:

  • Art, Schwere und Dauer des Verstoßes
  • Vorsatz oder Fahrlässigkeit
  • Maßnahmen zur Minderung des Schadens der betroffenen Personen
  • frühere einschlägige Verstöße  
  • Umfang der Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsichtsbehörde zur Abhilfe oder Minderung
  • Kategorien personenbezogener Daten, die betroffen sind
  • Art und Weise der Bekanntgabe an die Behörde, insbesondere ob und wie der Verstoß gemeldet wurde  
  • Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln oder Zertifizierungen
  • sonstige erschwerende oder mildernde Umstände, wie erlangte wirtschaftliche Vorteile oder vermiedene Verluste durch den Verstoß
  • Die Datenschutzbehörden haben also einen erheblichen Ermessensspielraum in der Bewertung. Wie hoch Bußgelder und Sanktionen tatsächlich ausfallen, kann somit stark variieren.

Die Datenschutzbehörden haben also einen erheblichen Ermessensspielraum in der Bewertung. Wie hoch Bußgelder und Sanktionen tatsächlich ausfallen, kann somit stark variieren.

Weitere mögliche Sanktionen

Der Bußgeldkatalog im Datenschutz, wie ihn die DSGVO festlegt, ist nicht abschließend. Die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können nach Art. 84 DSGVO andere Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung festlegen. Dabei gibt die DSGVO nur vor, dass diese wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen. Zuständig für die Verhängung von Bußgeldern ist die entsprechende Aufsichtsbehörde im Hoheitsgebiet des einzelnen Mitgliedstaates.

Neben Bußgeldern drohen Unternehmen bei Datenschutzverletzungen unter Umständen auch andere Anordnungen durch die Aufsichtsbehörde, beispielsweise eine vorübergehende oder endgültige Beschränkung oder ein Verbot der Verarbeitung von Daten.

Fazit: Warum Unternehmen den Bußgeldkatalog im Datenschutz ernst nehmen sollten

Datenschutz-Strafen können für Unternehmen schnell zur finanziellen Belastung werden. Unter Umständen kann eine Durchgriffshaftung eine Vollstreckung in das Privatvermögen des Geschäftsführers zur Folge haben.  

Hinweis zu Versicherungsschutz: Viele Datenschutzhaftpflichtversicherungen decken fahrlässig begangene Verstöße ab. Vorsätzliche Handlungen können jedoch aus dem Versicherungsschutz ausgenommen sein oder unterliegen Beschränkungen.

Unternehmen sollten deshalb dringend an der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften arbeiten, um das Risiko eines DSGVO-Bußgelds gering zu halten. Mit Hilfe eines Datenschutzbeauftragten und eines umfassenden Datenschutz-Managements können Sie den Datenschutz im Unternehmen im Betriebsalltag umsetzen.

Um das Risiko eines Bußgelds möglichst gering zu halten, sollten Sie daher handeln. Mit Hilfe eines Datenschutzbeauftragten oder zumindest eines umfassenden Datenschutz-Managements können Sie den Datenschutz im Unternehmen im Betriebsalltag umsetzen.

Denken Sie daran: Schon die kleinste Lücke im Unternehmen kann zu Verstößen gegen die DSGVO führen, wodurch Bußgelder oder gegebenenfalls Abmahnungen durch Konkurrenten drohen können. Darum sollten Sie auch alle Mitarbeiter hinsichtlich des Datenschutzes sensibilisieren und mit Mitarbeiterschulungen vorbereiten.

Die Experten von Proliance unterstützen Sie gern dabei, wenn Datenschutz zwar eine hohe Priorität in Ihrem Unternehmen genießt, die personellen Ressourcen jedoch knapp sind.

Häufige Fragen

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten

Wie hoch sind Bußgelder bei Datenschutzverstößen?

Die DSGVO droht mit Geldbußen, deren Höhe individuell festgelegt wird. Bemessungskriterien nach Art. 83 Abs. 2 DSGVO sind Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, frühere Verstöße, Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und betroffene Datenkategorien. Proliance bietet ein geeignetes Datenschutz-Management-System und unterstützt Sie beim Aufbau.

Welche Konsequenzen drohen bei DSGVO-Verstößen?

Sechs Hauptkonsequenzen sind möglich: Bußgelder durch Aufsichtsbehörden, arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigungen bei Mitarbeiterverstößen, Imageverlust durch Presseberichterstattung mit Umsatzeinbußen, Schadensersatzansprüche Betroffener mit sanktionierender Wirkung, strafrechtliche Sanktionen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bei Bereicherungsabsicht sowie Abmahnungen durch Wettbewerber. Proliance schult Ihre Mitarbeiter und minimiert DSGVO-Verstöße durch umfassendes Datenschutz-Management.

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Freie Redakteurin
Mit ihrer Content-Erfahrung unterstützt Sabrina das Team von Proliance dabei, komplexe Themen verständlich zu kommunizieren. Als freie Autorin kennt sie die Datenschutzbedürfnisse unterschiedlicher Branchen und übersetzt selbst anspruchsvolle Informationen in zielgruppengerechte Inhalte.
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