Externer Datenschutzbeauftragter: Rechtssicherheit, die wirklich funktioniert
- Zertifizierte Datenschutzexpertise
- Persönlich an Ihrer Seite
- DSGVO-Compliance ohne Mehraufwand







Was unsere über 2.500 Kunden wirklich weiterbringt
Häufig gestellte Fragen brauchen immer gute Antworten. Hier sind sie.
Ja. Im Ernstfall – etwa bei einer Datenpanne – unterstützen wir Sie bei der Meldung gemäß Art. 33 DSGVO, der Kommunikation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Information der Betroffenen nach Art. 34 DSGVOund der vollständigen Dokumentation aller Maßnahmen. Außerdem begleiten wir Sie im Fall einer behördlichen Prüfung, beispielsweise nach einer Beschwerde einer betroffenen Person.
Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Branche und Betreuungsumfang. Für KMU beginnen die Pakete 125 € monatlich. Ein individuelles Angebot erhalten Sie im kostenlosen Erstgespräch.
Ja. Im Gegensatz zum internen DSB genießt ein externer DSB keinen erhöhten Kündigungsschutz. Das Vertragsverhältnis kann gemäß den vereinbarten Fristen beendet werden. Proliance sorgt für eine lückenlose Übergabe.
Art. 37 Abs. 5 DSGVO schreibt vor, dass der DSB über Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis verfügen muss. Alle Proliance-DSB sind zertifiziert (TÜV, GDD oder vergleichbar) und bilden sich kontinuierlich weiter. Sie werden bei Ihrer Tätigkeit von einem Team aus Juristen und Auditoren unterstützt.
Die Bestellung erfolgt durch einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag. Proliance übernimmt anschließend die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde und die Dokumentation im Verfahrensverzeichnis – vollständig und rechtssicher.
Der interne DSB ist Angestellter des Unternehmens, der externe DSB ein unabhängiger Dienstleister. Der externe DSB bringt spezialisiertes Fachwissen, gesetzlich garantierte Unabhängigkeit und ein Expertenteam im Hintergrund mit – ohne Sonderkündigungsschutz und ohne Vollzeitkosten.
In Deutschland ist ein DSB ab 20 Personen, die regelmäßig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, gesetzlich Pflicht (§ 38 BDSG). Darüber hinaus kann eine freiwillige Bestellung sinnvoll sein, um Haftungsrisiken zu minimieren.

















