NIS2-Beratung: Ihr kompetenter Partner auf dem Weg zur NIS2-Konformität

Darum NIS2-Beratung mit Proliance – Ihr Schutz vor Millionen-Bußgeldern
Ihre Ansprechpartner für alle Compliance-Fragen


Christian Feldmann


Miriam Massarski


Nina Müller


Stefan Rühl


Dennis Zwirner


Fabian Schröder
Was ändert sich mit der NIS2-Regulierung? Alles.
NIS2 ist seit 6. Dezember 2025 in Deutschland in Kraft – ohne Übergangsfrist. Rund 29.500 Unternehmen müssen JETZT handeln. Für sie bringt die Regulierung verschärfte Meldepflichten und Sicherheitsmaßnahmen mit sich.
Die harten Fakten:
- Keine Übergangsfrist: Das Gesetz gilt ab sofort
- Registrierungsfrist: Wichtige Einrichtungen müssen sich unverzüglich beim BSI registrieren, besonders wichtige bis 6. März 2026
- Persönliche Haftung: Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen
- Verpflichtende Schulung: Geschäftsführung muss mindestens alle 3 Jahre geschult werden
- Drastische Bußgelder: Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
Warten kostet Sie mehr als Handeln. Jeder Tag ohne Compliance erhöht Ihr Risiko.


Wer genau ist von NIS2 betroffen? Wahrscheinlich Sie!
Die Richtlinie unterscheidet zwischen 18 Sektoren. 11 davon gelten als „wichtige“ und 7 als „besonders wichtige“ Sektoren. Die Zugehörigkeit zu einer der beiden Gruppen entscheidet darüber, wie streng die Behörden die Unternehmen beaufsichtigen und wie hoch die Strafen bei Missachtung der Richtlinie oder bei Zuwiderhandlungen ausfallen. Direkt betroffen sind mittlere und große Einrichtungen mit einer Unternehmensgröße ab 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von 10 Mio. Euro.
Achtung: Auch indirekt betroffene Unternehmen müssen handeln!
Sind Sie Zulieferer oder Dienstleister von NIS2-pflichtigen Unternehmen? Dann werden Ihre Kunden NIS2-konforme Nachweise von Ihnen verlangen – oder Sie verlieren Aufträge.
Warum ein NIS2-Consulting überlebenswichtig ist
Unsicher, ob Sie betroffen sind? Laut VDMA schätzen 90 % der Maschinenbauer ihre Betroffenheit falsch ein.
In 3 Schritten zur NIS2-Compliance
Wir bieten Ihnen eine klare Orientierung und begleiten Sie auf dem Weg zur NIS2-Compliance. Mit unserem Ansatz erhalten Sie eine individuelle Beratung, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
So erreichen Unternehmen NIS2- und ISMS-Compliance mit Proliance
Sie sind betroffen? Jetzt handeln – bevor die Behörden prüfen!
Keine Zeit zu verlieren: Das BSI kann jederzeit prüfen. Sichern Sie sich also ab, bevor es zu spät ist. Unsere Experten stehen Ihnen gern mit Ihrem fachlichen Knowhow und Ihrer Branchenkenntnis zur Seite und machen Sie NIS2-konform – mit bewährten Prozessen aus erfolgreichen Projekten.
Wir sprechen Compliance
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten
Nein, aber Sie müssen SOFORT handeln! Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit 6. Dezember 2025 in Kraft – ohne Übergangsfrist. Jeder Tag ohne Compliance erhöht Ihr Bußgeld- und Haftungsrisiko. Den Grundstein dafür legen eine Verbesserung der Informationssicherheit und die Umsetzung konkreter technisch-organisatorischer Maßnahmen. Proliance hilft Ihnen, die wichtigsten Maßnahmen in wenigen Wochen umzusetzen.
Die Abkürzung "NIS" steht für Netzwerk- und Informationssicherheit. Die erste NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 wurde mit der neuen Version (NIS2) 2023 in der EU in Kraft gesetzt und am 6. Dezember 2025 in Deutschland umgesetzt. Die EU möchte mit der Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit im europäischen Wirtschaftsraum beitragen. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zur NIS2-Richtlinie.
Ja! Auch wenn ISO 27001 viele NIS2-Anforderungen abdeckt, gibt es kritische Unterschiede – etwa bei Meldepflichten (24h/72h), Business Continuity Management, Lieferkettensicherheit und verpflichtender Geschäftsführerschulung. Was die Unterschiede und erweiterten Umfänge bei NIS2 genau für Unternehmen und auch Geschäftsführer bedeuten, dazu beraten wir Sie gern! Die gute Nachricht: Mit ISO 27001 sparen Sie bis zu 60 % Zeit bei der NIS2-Umsetzung. Erfahren Sie mehr über die Synergien zwischen NIS2 und ISO 27001.
Die NIS2-Richtlinie betrifft mittlere und große Unternehmen in der EU (ab 50 Mitarbeiter und/oder >10 Mio. € Jahresumsatz), die kritische oder wichtige Dienstleistungen erbringen. Auch kleine Unternehmen können betroffen sein, wenn sie als kritisch gelten oder als alleinige Anbieter agieren.
Betroffene Sektoren umfassen: Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, digitale Infrastruktur, IKT-Dienste, öffentliche Verwaltung, Chemikalien, Lebensmittelproduktion sowie Post, Abfallwirtschaft, Online-Marktplätze und Forschung. Zusätzlich fallen alle nach der CER-Richtlinie identifizierten kritischen Einrichtungen unter NIS2.
In Deutschland ist das NIS2-Umsetzungsgesetz seit 6. Dezember 2025 in Kraft. Rund 29.500 Unternehmen sind betroffen. Informieren Sie sich über die spezifischen NIS2-Anforderungen in Deutschland.
Das NIS2-Gesetz zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe und die Sicherheit von Lieferketten in allen relevanten Branchen zu erhöhen. Sein Ziel ist es, ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau innerhalb der gesamten EU zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten verbindliche Sicherheitsanforderungen für betroffene Unternehmen und wirksame Aufsichts- und Sanktionsmechanismen umsetzen.
- Schulung und Awareness: Sensibilisierung für Informationssicherheit ist für alle Mitarbeitenden verpflichtend – das gilt auch für die Geschäftsführung und Führungskräfte. Grundschulungen müssen sicherstellen, dass alle Teams relevante Risiken, Richtlinien und Verhaltensregeln kennen; vertiefende Trainings für Leitungen ergänzen das Programm. Die Geschäftsführung muss mindestens alle 3 Jahre geschult werden – ohne Ausnahme.
- Ressourcen und Kompetenzaufbau: Der Aufbau eines ISMS braucht Zeit, Budget und interne Verantwortliche. Externe Unterstützung ist sinnvoll, ersetzt aber nicht die notwendige interne Grundkompetenz. Ohne eigene Steuerung erreicht das ISMS nicht den geforderten Reifegrad.
- Dokumentation und gelebte Richtlinien: Um die Vorgaben der NIS2-Richtlinie einhalten zu können, müssen Unternehmen etwa 20 bis 35 Richtlinien entwickeln. Entscheidend ist die gelebte Praxis: Mitarbeitende müssen Richtlinien kennen und anwenden. Die reine Ablage ohne Umsetzung führt in Audits zu Hauptabweichungen und erhöhtem Bußgeldrisiko.
- Kontinuierliche Verbesserung: NIS2 verlangt einen Regelkreis aus Plan, Do, Check, Act (PDCA). Dazu gehören interne Audits, Wirksamkeitskontrollen, Maßnahmen-Tracking und regelmäßige Management-Reviews, um Reifegrad, Lücken und Verbesserungen zu steuern.
- Meldeprozesse etablieren: Richten Sie klare Prozesse zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an das BSI ein: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung
- Beim BSI registrieren: Registrieren Sie Ihr Unternehmen fristgerecht beim BSI – wichtige Einrichtungen unverzüglich, besonders wichtige bis 6. März 2026.











