Datenschutz bei Videoüberwachung: Checkliste nach DSGVO

Eine Videoüberwachung kann in Unternehmen nicht einfach „installiert und fertig“ sein. Bei ungerechtfertigter Videoüberwachung drohen Beschwerden und Bußgelder. Denn der datenschutzrechtliche Rahmen stellt strenge Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Kameras. Unsere Checkliste gibt eine Übersicht über die wichtigsten Punkte, die nach DSGVO zu beachten sind – inklusive Muster-Hinweis zur Videoüberwachung.

Darauf ist zu achten (Zweck, Erforderlichkeit, Abwägung, Transparenz)
Korrekte Verarbeitung erhobener Daten (Zugriffe, Speicherdauer, Prozesse)
Muster-Hinweis zur Videoüberwachung (Art. 13 DSGVO) im Download
Häufige fragen

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten

Darf ich ohne Einwilligung filmen, um Diebstahl zu verhindern?

Sicherheitszwecke können ein berechtigtes Interesse begründen, aber nur bei strenger Prüfung von Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Transparenz. Verdeckte Überwachung ist nur in engen Ausnahmefällen denkbar. Proliance hilft bei rechtssicherer Gestaltung und Umsetzung.

Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) nötig?

Wenn ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten wahrscheinlich ist – abhängig von Umfang, Ort (z. B. öffentlich zugänglich), Technik und Betroffenengruppen. Eine strukturierte Vorprüfung ist sinnvoll. Proliance unterstützt bei DSFA-Prozessen und Dokumentation.

Wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden?

So kurz wie möglich und nur so lange, wie es für den Zweck erforderlich ist. Konkrete Fristen sind einzelfallabhängig und müssen begründet sowie technisch/organisatorisch abgesichert werden. Proliance unterstützt bei Löschkonzepten und Nachweisführung.

Brauche ich ein Hinweisschild bei Videoüberwachung?

In der Regel ja: Betroffene müssen transparent informiert werden. Welche Angaben erforderlich sind, hängt vom konkreten Setup ab. Ein Muster-Hinweis (Art. 13 DSGVO) ist im Download enthalten. Proliance hilft, Hinweise, Prozesse und Dokumentation sauber aufzusetzen.

Wann ist Videoüberwachung im Unternehmen erlaubt (DSGVO)?

Zulässig ist sie nur unter bestimmten Voraussetzungen: klarer Zweck, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit sowie eine dokumentierte Abwägung der Interessen. Zusätzlich sind Transparenz und sichere Verarbeitung entscheidend. Proliance unterstützt bei Prüfung, Dokumentation und Umsetzung.

Kostenloser Download

Download: Checkliste Videoüberwachung nach DSGVO

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