Datenschutz bei Videoüberwachung: Checkliste nach DSGVO
Eine Videoüberwachung kann in Unternehmen nicht einfach „installiert und fertig“ sein. Bei ungerechtfertigter Videoüberwachung drohen Beschwerden und Bußgelder. Denn der datenschutzrechtliche Rahmen stellt strenge Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Kameras. Unsere Checkliste gibt eine Übersicht über die wichtigsten Punkte, die nach DSGVO zu beachten sind – inklusive Muster-Hinweis zur Videoüberwachung.
Videoüberwachung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Entscheidend sind Zweck, Verhältnismäßigkeit, Transparenzpflichten sowie eine sichere Verarbeitung (z. B. Zugriff, Speicherung, Löschung). Unsere PDF-Checkliste hilft, die wichtigsten Punkte strukturiert zu prüfen und zu dokumentieren – ohne die detaillierten Inhalte, Vorlagen und Muster auf der Seite vorwegzunehmen.
Videoaufnahmen & Datenschutz
Für eine geplante Videoüberwachung in Teilen des Unternehmens braucht es akribische datenschutzrechtliche Vorbereitungen. Je nach Bereich (z. B. Arbeitsplatz, Eingänge, Lager, öffentlich zugängliche Flächen) kann der Eingriff in Rechte und Freiheiten betroffener Personen erheblich sein.
Umso wichtiger ist eine saubere Planung: Was ist der Zweck? Welche Bereiche werden erfasst? Gibt es mildere Mittel? Wer hat Zugriff? Wie lange wird gespeichert? Diese Fragen sind entscheidend, bevor Kameras eingesetzt werden.
Wichtig: Neben den in der Checkliste aufgeführten Punkten ist regelmäßig zu prüfen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich ist – insbesondere, wenn ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten besteht oder öffentlich zugängliche Bereiche umfangreich überwacht werden.
Sind Videoaufnahmen ohne Einverständnis erlaubt?
Videoaufnahmen ohne Einwilligung sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Verdeckte Überwachung ist rechtlich besonders sensibel und typischerweise nur bei konkretem, dokumentierbarem Verdacht und strengen Voraussetzungen denkbar. Eine dauerhafte heimliche Videoüberwachung ist in der Regel unzulässig. Proliance unterstützt bei rechtssicherer Einordnung und Umsetzung.
Videoüberwachung DSGVO-konform durchführen
Bei einer geplanten Videoüberwachung am Arbeitsplatz gilt es u.a. folgende Punkte zu beachten:
- Rechte der Betroffenen und Eingriffsintensität
- Rechtsgrundlage und Interessenabwägung
- Transparenzpflichten (Hinweise/Informationen)
- sichere Verarbeitung (Zugriffe, Speicherdauer, Löschung, Prozesse)
Auf diese und weitere Punkte gehen wir in der Checkliste ein – kompakt, strukturiert und als Grundlage für interne Abstimmungen.
Vorlage Videoaufnahmen DSGVO
Um Videoüberwachung datenschutzkonform umzusetzen, müssen bereits vorab zentrale Punkte feststehen (z. B. Zweck, Bereich, Zugriffskonzept, Speicherdauer, Verantwortlichkeiten). Unsere Checkliste dient als Ersteinschätzung und unterstützt bei der Vorbereitung. Bitte beachten Sie: Es braucht immer eine Einzelfallbeurteilung, um eine Videoüberwachung DSGVO-konform zu gestalten.
Download: Checkliste Videoüberwachung nach DSGVO + Muster-Hinweis
Wird eine Videoüberwachung im Unternehmen durchgeführt, braucht es dafür auch einen entsprechenden visuellen Hinweis. Ein Muster-Hinweis für eine Videoüberwachung nach Art. 13 DSGVO ist im Download (PDF) enthalten.
Bitte beachten Sie: Den Muster-Aushang müssen Sie unbedingt personalisieren und an die konkreten Gegebenheiten vor Ort anpassen.
Ich möchte die Videüberwachung datenschutzkonform umsetzen
Treten Sie noch heute mit Proliance in Kontakt und fordern Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch an. Wir helfen Ihnen gerne weiter und finden zusammen mit Ihnen die passende Lösung für eine datenschutzkonforme Videoüberwachung.
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten
Sicherheitszwecke können ein berechtigtes Interesse begründen, aber nur bei strenger Prüfung von Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Transparenz. Verdeckte Überwachung ist nur in engen Ausnahmefällen denkbar. Proliance hilft bei rechtssicherer Gestaltung und Umsetzung.
Wenn ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten wahrscheinlich ist – abhängig von Umfang, Ort (z. B. öffentlich zugänglich), Technik und Betroffenengruppen. Eine strukturierte Vorprüfung ist sinnvoll. Proliance unterstützt bei DSFA-Prozessen und Dokumentation.
So kurz wie möglich und nur so lange, wie es für den Zweck erforderlich ist. Konkrete Fristen sind einzelfallabhängig und müssen begründet sowie technisch/organisatorisch abgesichert werden. Proliance unterstützt bei Löschkonzepten und Nachweisführung.
In der Regel ja: Betroffene müssen transparent informiert werden. Welche Angaben erforderlich sind, hängt vom konkreten Setup ab. Ein Muster-Hinweis (Art. 13 DSGVO) ist im Download enthalten. Proliance hilft, Hinweise, Prozesse und Dokumentation sauber aufzusetzen.
Zulässig ist sie nur unter bestimmten Voraussetzungen: klarer Zweck, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit sowie eine dokumentierte Abwägung der Interessen. Zusätzlich sind Transparenz und sichere Verarbeitung entscheidend. Proliance unterstützt bei Prüfung, Dokumentation und Umsetzung.













